Wenn man vor 5 Jahren eine Straftat begangen haben soll wofür man Heute anklekagt wird, wegen Raub wegen mikrigen 500€ und keinem verletzt wurde, wird es ...?

wird es eine Rolle spielen wie sich der angeklagte in der Zeit danach gemacht hat, bzw. ob der eine Lehre macht oder so und umgezogen ist um ein neu anfang in seinem leben zu machen und sein leben bisher sich nicht besser vorstellen konnte, das er gerade dabei war eine Familie zu gründen, das er auf eigenen Beinen nun stehe nicht so wie damals im Heim und nichts geschafft, wird das dem Richter interessieren? und wenn der Opfer damals nicht mal schaden erlitten haben sollte, ihm nur versucht habe seinen Geldbeutel von der Hand zu entreißen und nichts weiter sowie ein andere Mitbeschuldigter dummerweise versucht hatte den Opfer ins Schwitz kasten zu packen, diesen ganzen vorfall 6 Zeugen gesehen haben sollen, meint, man selbst noch nie vorbestraft war und sagen wir diese Tat gestehen würde nach 5 Jahren mit der entschuldigung an den Opfer, wird der Richter daran interessiert sein so jemanden eine Haftstrafe zu geben, jetzt wo dieser doch gerade seine Zeit des lebens erfährt und auf eigenen Beinen steht, seinen abitur an der Abendschule nachholt und arbeiten geht, was würdet ihr meinen? käme es zu einer Haftstrafe? und von umgezogen meine ich von Bayern nach Hamburg, da wo die Eltern leben und ein komplett neues kapitel im leben aufgeschlagen hat ...

Polizei, Recht, Anwalt, Jura

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