Katze überfahren muss die Polizei gerufen werden?
Ist mir nicht passiert.
Nur mal angenommen wenn das passieren würde, muss dann die Polizei gerufen werden?
Welche Strafe würde dazu kommen?
8 Antworten
Hie bei uns ist die Feuerwehr zuständig (Polizei kannst du natürlich auch anrufen), wenn das Tier noch lebt, bringen die es zum Tierarzt, wenn nicht nehmen sie es mit und entsorgen es nach Auslesung des Chips.
Wenn die Katze noch lebt, geht es natürlich schneller, wenn du es zum Tierarzt bringst.
Es droht keinerlei Strafe, auch nicht wegen Sachbeschädigung. Ehr das Gegenteil, evtl. Schäden an deinem Fahrzeug kannst du beim Tierhalter geltend machen.
L. G. Lilly
Als Strafe höchstens Sachbeschädigung, wenn die Katze jmd gehört und es Fahrlässig/Absicht war
Betonung auf "kaum" und einer der sowas macht ist im Grunde schon zu viel...
Nee, du kannst auch gar nichts machen! Es sei denn, du hast die Katze mit Absicht überrannt mit deinem Fahrzeug!
Dir kommt keine Strafe zu!
Du darfst kein Tier unnötig leiden lassen. Also aussteigen und schauen, ob das Tier lebt oder nicht. Einfach weiterfahren geht nicht.
In beiden Fällen zum Tierarzt fahren und das Tier entweder versorgen lassen oder aber nach einem Chip suchen lassen. Dann lässt sich das Tier zuordnen. Zumeist werden die Tiere vermisst.
Bestraft wirst du nicht. Es sei denn, du fährst ein Tier an und lässt es halbtot am Straßenrand liegen.
SK
Selbst machen muss er NICHTS! Er kann die Polizei rufen und die klärt den Rest. Und wenn das Tier in der Zeit stirbt ist das auch kein Problem. Tiere sind in Deutschland Sachen.
Genau diese Haltung widert mich an!
Der Kerl, der meinen Kater hat halbtot am Straßenrand liegen lassen, hat dafür eine Anzeige und eine Strafe bekommen. Völlig zu Recht.
Nein, ich bin deiner Meinung.
Aber die Aussage man müsse die Katze in eine Tierklinik bringen ist falsch. Ich würde so oder so die Polizei informieren, Schäden die entstanden sein könnten muss der Tierhalter übernehmen.
Ein Anruf bei der Polizei reicht. Man muss dem Tier anderweitig nicht helfen, rein rechtlich betrachtet.
In unserem Fall war es entscheidend, dass der Täter das schwer verletzte Tier hilflos schreiend am Straßenrand zurück ließ und ihm damit unnötige Schmerzen zugefügt hat. Das verbietet das Tierschutzgesetz.
Ja, dann hat er wohl nicht die Polizei gerufen. Das hätte in dem Fall gereicht.
Wenn dadurch ein Schaden an Deinem Auto entstanden ist, haftet der Tierhalter. Könnte also durchaus sinnvoll sein, die Polizei zu rufen.
Absichtlich, d.h. mit Vorsatz, wird das kaum jemand tun.