Wie lange ist Bedrohung gültig?

Hallo zusammen,

mein Ex hat mich Bedroht vor ca 2 Jahren dass er mich umbringen würde wenn ich ka was mache oder so also er tat so als sei ich Kriminell obwohl ich nicht der Jenige war mit einem Schläger im Kofferraum und gewalttätig war gegenüber meinem Freund/Freundin !!!! Ich bin auch schwer los gekommen von Ihm bis heute sieht er nicht ein was er mir angetan hat aber das ist Normal bei Ihm seine Mutter ermutigt Ihn auch immer wieder oder sagt nichts großes weil sie ist es glaube ich auch gewöhnt dass er so ist und egal bei wem Sie tut so unglaublich vieles damit er gut da steht. Mein Ex ist auch wirklich Jemand der versucht eine Reiche Freundin zu Angeln die Charaktere deren sind Ihm egal weil er sehr Arrogant auch ist und keine Frau Ernst nimmt außer seine eigene Mutter.

Meine Frage wäre nach der langen Behandlung die ich hatte wegen Angstzustände (wegen meinem Ex)... Wäre ich nun bereit kann man sagen zu P. Zu gehen und das zu melden (Anzeige) dass er mir bedroht hatte mit dem T. Für den Fall dass er mir was antun könnte, würde ich gerne diesen bei der P. Melden.

Ich weiß nämlich das mein Ex definitiv viel im Busch und wirklich Kriminell ist, leider. Ich will nur ohne Angst Mal auch Nachts raus oder so ohne dass ich das Gefühl habe er könnte mir was antun. Wäre das noch machbar oder ist das eher zu spät ?

PS: vor paar Wochen hat er mich gefragt ob ich noch im selben Haus wohne was ich sehr komisch fand habe Ihn dann blockiert.

Andere Antwort 44%
Ja du kannst es ruhig melden 33%
Zu lange her 22%
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Ich bitte um Rat und antworten unschuldig Diebstahl?
Unschuldig wegen Diebstahl angezeigt?

Hallo, mir ist etwas Dummes vorgefallen. Ich betrat die Lidl Filiale mit Lidl Ware, habe sie jedoch früher gekauft. Vor der Kasse angehalten würde ich gebeten meine Jacke zu öffnen. Ich erklärte der Frau dass ich sie schon gekauft habe. Leider hatte ich kein Kassenzettel. Ich wurde dann ins Büro gebracht, wo ich mich ausweisen musste und ein Formular unterschrieb. Ich hatte keine andere Fall. Strafe: 1 Jahr Hausverbot + 25 € Busgeld + Vorladung bei der Polizei. Meine Freundin hat aber den Kassenzettel für mich mitgenommen, deswegen hatte ich ihn nicht. Sie hat mir ein Bild von den Kassenzettel gemacht wo man die Uhrzeit, Datum und meine “geklaut“ Ware zu sehen ist. Den blauen Kassenbon ist jetzt schwarz und kaum lesbar . Meine Frage:

Wenn ich ein Brief bekomme für eine Vorladung, kann ich das Foto als Beweis zeigen? Reicht das ? Wird es so weit dazu kommen, das es beim Gericht geklärt wird ? 

Neben Informationen: Backware im Wert von 3€.ich habe mit meiner Freundin um 16 - 17 Uhr paar Donats geholt. Ich war den ganzen Tag unterwegs und hatte keine Andere Möglichkeit als es in meine Jackentasche zu machen. Wir gingen nochmal um 19 Uhr dahin um uns etwas zu trinken zu holen (Sie). Ich hatte noch 4 Donats in der Gepäcktüte von 7. Ich wurde wahrscheinlich zur Durchsuchung gebeten weil meine Jackentasche voll aussah … Der Einkauf war nicht lang her. Nach der ganzen Durchsuchung etc. schrieb mir meine Freundin nach 2std das sie ihn hat und schickte mir darauf hin den Beleg. Es war noch ein klares Bild. Als ich sie dann bat den Kassenbon mir am Montag in der Schule zugeben schickte sie mir ein Bild von den blauen Kassenbon der Schwarz und Zerknüllt war. Sie meinte ihr Bruder hat den Kassenbon in den Müll geworfen und sie ihn grad so retten konnte.Der Obere Teil ist noch erkennbar aber der untere kaum. Der Einkauf ist lesbar. Kamera Aufnahmen sowie Zeugen die gesehen haben wie ich mir Donats reinsteck gibt es nicht. Ich fragte die Frau ob sie nicht die Videoüberwachung einfach angucken kann um zu sehen das ich unschuldigt bin aber die gibt es nicht. Komischerweise wurde ich auch VOR der Kasse angehalten.

Polizei, Recht, Diebstahl, Strafe

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