Wie lange ist Bedrohung gültig?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Andere Antwort 44%
Ja du kannst es ruhig melden 33%
Zu lange her 22%

7 Antworten

Lass dich bitte nicht hier beraten dann wende dich an eine der stellen die dir helfen können ohne dich in Gefahr zu bringen

Wende dich damit an einer Beratungs- oder Interventionsstelle für Häusliche Gewalt in Verbindung. Den Kontakt in Ihrer Nähe vermittelt Ihnen die Polizei oder das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

08000 116 016, mm

rund um die Uhr und in vielen Sprachen.

Das du noch andere Antworten bekommen wirst betrachte Abseits von diesem was ich dir geschrieben habe und handle wie du es für dich dann machen möchtest aber ruf diese Beratungsstelle auf jeden Fall aööööļääimmmmmmmmaxhikswwideine Situation seis auch ohne deinen Namen das ist egal dort hast du keine Konsequenzen oder Kosten zu befürchten sondern echte Hilfe die sich auf die Notwendigkeiten vorbereitet so wie was notwendig ist hier kennt keiner deinen Freund oder dich und es muss unbedingt ein Sicherheitsnetz für deine Situation vorhanden sein denn wenn du eine Anzeige erstatten willst wird er Post bekommen und wenn es wie du andeutest auch andere kriminelle Energie bei ihm gibt und ggf. Alkohol oder BtM in der Geschichte eine Rolle haben weiß ja weder du noch die Polizei noch selbst wie er reagiert.

Egal ob deine Familie Freunde Bekannte oder sonst irgendjemand Polizei kommen möchte und dich dabei unterstützt und dir irgendetwas erzählt rufe diese Beratungsstelle an!

Beratung vor Polizei oder es gar nicht anders geht Beratung bei der Polizei vor der Anzeigem

Meine ältere Schwester ist 5 Jahre vor mir geboren und nun werde ich seit diesem Januar mein Geburtstag war einfach nur noch jeden Tag trauriger weil ich jeden Tag jetzt einen Tag älter werde meine fünf Jahre ältere Schwesterm

Andere Antwort

Schau, ob du eine Beratung durch einen Anwalt machen kannst. Da geht es nicht nur um Verjährung sondern auch um Chancen auf Erfolg.

Du kannst möglicherweise vom Amt Hilfe bekommen. Manchmal kommt man auch über hilfsangebote an Beratungen, zum Beispiel über den frauennotruf oder den weißen Ring.

Andere Antwort

Warum habt ihr noch Kontakt?

Kannst du beweisen, dass er damit gedroht hat? Wenn ja könnte es vielleicht klappen mit der Polizei.

Andere Antwort

Bei der Polizei erstattest du eine Straf-Anzeige. Gerade bei einer Bedrohung, die offensichtlich nie zu einer Tathandlung geführt hat, ist ein Strafantrag nach 2 Jahren zwar möglich, verfehlt aber komplett das Ziel, denn nachweislich war die Bedrohung nur eine leere Worthülse.

Es ist nicht verjährt also theoretisch kannst du das ganze anzeigen aber ich weiß nicht so recht was das bringen soll. Zu einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit wird das ganze fallen gelassen.

Der einzige Grund ist ganz ehrlich wenn es dir dadurch besser geht aber erhoffe dir dadurch nichts. Das ist Aussage gegen Aussage.