kann ein Beamter mein Handy beschlagnahmen, ohne dass ich jegliche Verbindung zu der Straftt habe?

Mein Freund nutz ein Handy, welches mir gehört, ich bezahle und dessen Vertrag ich abgeschlossen habe. Gestern Nacht wurde er wegen Beihilfe, während einer Straftat festgenommen und musste vorerst in einen Haftraum auf dem Polizeirevier. Vor Einsperren in den Haftraum, wurde er durchsucht und gefragt wo sein Handy sei. Er Erklärte, dass es sich die ganze Nacht über bei mir befand und mit der Tat nicht in Verbindung stehte. Nachdem ich über die Festnahme informiert wurde und am Morgen auf dem Revier eintraf, wurde ich aufgefordert dem Beamten das Handy auszuhändigen, welches sich nach Angaben meines Freundes bei mir im Auto befindet. Sollte ich das nicht tun, würde er mir meinen Autoschlüssel beschlagnahmen (das Auto in dem er sich befand und ich nutze, gehört jedoch meiner Mutter), um das Telefon sicher zustellen und betonte mehrmals, dass er das dürfe. Auch ich erklärte dem Beamten zum wiederholten Mal, dass es sich hierbei um mein Telefon handelt und sich während der Tatnacht stehts bei mir befand. Während der Tat war ich mit einer Freundin im Rasthof, was sicherlich durch Zeugen sowie Videoaufzeichnungen nachgewiesen werden kann. Zudem haben, weder ich, noch mein Handy, jegliche Verbindung zur Tat. Mir wurde versichert, ich würde mein Telefon sicher und schnell wieder bekommen, vielleicht schon am nächsten Tag. Nun wurde das Handy, nach Aussage der Beamten, von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, damit diese prüft, ob es als brauchbares Beweismittel benutzt werden kann. Ob ich das Handy überhaupt wieder bekomme, sei nun fraglich. Die Telefone der Mittäter wurden, durch eine Durchsuchung, während der Festnahme in deren Hosen- bzw. Jackentaschen gefunden und ebenfalls beschlagnahmt, da diese unter dringendem Verdacht standen, mit dem Tathergang in Verbindung zu stehen, indem sie schätzungsweise für Absprachen gedient haben oder für einen reibungslosen Ablauf sorgen sollten. Hat der Beamte das Recht, mein Handy zu beschlagnahmen, trotz dass ich, weder mit der Tat, noch mit dem Tatort irgendeine Verbindung aufweise? Darf er, trotz das mein Telefon die ganze Nacht bei mir war, mir gegenüber Drohungen ausprechen (wie die Beschlagnahmung meiner Schlüssel), bis ich gezwungem bin, ihm dieses auszuhändigen? Hat er das Recht, mich zur Geschädigten zu machen, indem er mein Handy unter Beschlag nimmt, und mir versichert es wieder zu erhalten, ich jedoch auf meinen Vertragskosten sitzen bleib ohne auch nur die kleinste Schuld an der Tat zu tragen???

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Fälle erlebt, vllt sogar juristische Kenntnisse, und kann mir weiterhelfen? ich bin über jeden Beitrag dankbar!! Welche Möglichkeiten oder Rechte hab ich nun und was ist der schnellst mögliche Weg mein Handy wieder zu bekommen? Da ich beruflich Abhängig von meinem Telefon bin, müsste ich es so schnell wie möglich, am bestem sofort irgendwie zurück holen...

P.S.: Wegen dem WE konnte ich leider keine Anwaltskanzlei aufsuchen und hoffe hier nun auf hilfe

Danke im Vorraus!!

Handy, Polizei, Gericht, Jura, Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, Straftat, Beschlagnahmung, Beweismittel
Jemand behauptet, er habe dir einen hohen Betrag geliehen, obwohl es nicht stimmt - was tun?

Es ist etwas kompliziert, aber ich fasse mich kurz:. Ein angeblicher Freund (X), von einem ehemaligen Bekannten(Y) meines damaligen besten Freundes (der leider schon seit 3 Jahren tot ist) behauptet, ich hätte mir vor sehr langer Zeit Geld von diesem Kerl X geliehen. Da dies aber 1000% NICHT stimmt, und ich mich weder an X überhaupt erinnere (aber ganz, ganz, ganz sicher bin, dass ich mir nichts von ihm geliehen habe!!!) noch mit Y jemals überhaupt viel zu tun hatte und auch schon seit 3-4 Jahren gar nicht mehr gesehen habe, bin ich nun etwas überrascht. Wie gesagt, ich habe mir keinen einzigen Cent von denen ausgeliehen. Y weiß aber durch gemeinsame Beaknnte, dass ich mir damals von DIESEN etwas ausgeliehen habe- allerdings auch schon lange zurück gegeben.

Ich vermute, der bastelt sich auf Grund dieser Tatsche nun eine Geschichte, weil er Geld braucht. Natürlich hat weder Y, den ich kenne - aber nie ausstehen mochte und auch nie privat selbst was mit dem zu tun hatte, noch irgendein X, an den ich mich GAR nicht erinnere, IRGEND etwas in der Hand, weil es ja nicht stattgefunden hat. Also, weder habe ich etwas unterschrieben, noch sonstwie schriftlich irgendetwas jemals verfasst. Überweisung fand natürlich auch nicht statt.....

Ich habe leider natürlich selbst nichts in der Hand - was auch. Ausser, dass ich SEHR viele richtige Freunde und Bekannte hatte, so dass ich mir von denen eher noch etwas ausgeliehen habe könnte, als von einem Freund von einem Typen, den ich noch nicht mal mochte..(als Beweis: ich habe seine Freundschaftsanfrage auf FB nie akzeptiert. ) Dass ich mir damals von ein paar Leuten was ausgeliehen habe könnte natürlich auch gegen mich sprechen, aber dafür bedeutet es ja auch, dass ich eben sowieso genug Leute hatte, die mir geholfen haben! Und es könnte ja auch gegen IHN sprechen, weil er so auf die Idee gekommen sein könnte! Oder was meint ihr?

Ich rege mich natürlich, seit ich die Email einer Bekannten, die damit beauftragt wurde mir dies mitzuteilen( also entweder ich zahle Geld oder der erstattet Anzeige,) etwas auf.

Meine Frage jetzt, da ich am liebsten selbst zur Polizei gehen würde : kann ich das , oder was soll ich euer Meinung nach tun? Ich habe dieser Bekannten schon geantwortet, dass es nicht stimmt und ich auch nichts zahlen werde, natürlich!! Und das sie ihm das ausrichten soll. Jetzt würde ich natürlich am liebsten noch schreiben, dass ICH die anzeigen werde (von diesem X habe ich gar keinen Nachnamen, aber wie gesagt, Y hat das ja in seinem Namen an unsere gemeinsame Bekannte weiter geleitet und wen dem hätte ih denNachnamen..)

Danke für eure Hilfe :-( Was wäre ich ohne euch :-)

Geld, Polizei, Anzeige, Erpressung, Verleumdung

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