Freund (16) dealt mit drogen - was nun?

14 Antworten

Wenn er nicht aufhört, hau ab solche Typen sind nicht normal und es wird nur schlimmer.Falls er selbst konsumiert erst recht.

Das kommt darauf an ob er schon mal straffällig geworden ist und mit wie viel er erwischt wird. Die Frage ist doch wie du dazu stehst. Aus deiner Frage lese ich heraus, das dir das gar nicht gefällt. Ich würde ihn darauf ansprechen und mitteilen, wie du dazu stehst und das du dir wünschst das er damit aufhört. Du kannst ihm ja ganz offen sagen, das du ihn anzeigen wirst. Das musst du dann aber auch durchziehen, wenn nicht dann lasse es. Ich würde ihn anzeigen. Das ist kein Kavaliersdelikt wie Falsch parken. Er verdient damit sein Geld in dem er Sachen verkauft mit denen andere Menschen ihre Gesundheit schädigen. Dazu kommt, das er damit auch sein eigenes Leben über kurz oder lang zerstören wird.

Hallo,

Nach dem Gesetz verstößt der bloße Konsum - also das "Kiffen" oder nehmen anderer Drogen an sich - nicht gegen ein Gesetz. Wird jemand mit einem Joint in der Hand beim Rauchen angetroffen, ist dies keine Handlung, die bestraft wird. Dahinter steht die Auffassung des Gesetzgebers, dass die "Selbstschädigung" durch den Konsum von Cannabis nicht strafbar sein soll.

Aber: Strafbar macht sich gemäß Paragraph 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG), wer illegale Betäubungsmittel "anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft."

Außerdem ist der Besitz strafbar! Der Besitz ist juristisch die „tatsächliche Sachherrschaft“ über etwas. Wer Drogen besitzt, kann sie weitergeben – das ist das entscheidende Kriterium für die Strafbarkeit. Wenn jemand mit Drogen in der Tasche angetroffen wird, ist also die Frage, ob er die Menge für den Eigenkonsum besitzt oder für die Weitergabe. Die Gefahr der Weitergabe macht den Besitz strafbar.

Wenn also mehr als die Menge zum Eigenkonsum gefunden wird, kann gemäß Paragraph 29 BtMG eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen. Gibt jemand über 21 Jahren Betäubungsmittel an eine Person unter 18 Jahren weiter, dann gibt es eine Mindeststrafe von einem Jahr nach Paragraph 29a BtMG (wegen "Verführung"), wenn eine Bande handelt, liegt eine Strafe nicht unter zwei Jahren nach Paragraph 30 BtMG.

Dennoch kann man in Deutschland nicht von einer einheitlichen Rechtssprechung bei Drogendelikten ausgehen. Die Rechtssprechung variiert von Bundesland zu Bundesland. Was in Baden-Würtemberg verfolgt und bestraft wird, kann in Schleswig-Holstein ignoriert und von Amts wegen eingestellt werden. Grundsätzlich wird beim Besitz von illegalen Substanzen unterschieden zwischen einer geringen Menge, normalen Menge und nicht geringen Menge.

Nach Paragraph 31a kann die Staatsanwaltschaft von einer Verfolgung absehen, wenn kein öffentliches Interesse besteht, die Schuld des Täters als gering anzusehen ist und das Betäubungsmittel nur zum Eigenverbrauch bestimmt ist. Vor allem Ersttäter kommen hierbei in Betracht.

Nach Paragraph 29 Abs. 5 kann das das Gericht von einer Bestrafung absehen, wenn das Betäubungsmittel vom Täter lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge angebaut oder hergestellt, eingeführt, ausgeführt, erworben oder in sonstiger Weise verschafft wurde.

---------------Hände weg von Drogen jeglicher Art! -------------

Nun, es dürfte so sein, daß wenn dein Freund "geschnappt" wird, er vorm Jugendrichter landet, der entscheidet dann, ob dein Freund wieder straffällig werden könnte oder nicht, es kann sein, daß dein Freund erstmals zu x Stunden Sozialarbeit verurteilt wird, aber daß er beim zweiten Mal, wo er erwischt wird, direkt ins Erziehungsheim landet...

Versuche mal auf deinen Freund einzuwirken, so daß er diesen Handel sofort einstellt !

Distanziere dich !

Emmy


Pottermodel 
Beitragsersteller
 21.02.2014, 07:26

Oje, klingt gar nicht gut.. Werde ich auch bestraft, wenn ich nichts sage und es rauskommt?

0
emily2001  21.02.2014, 07:48
@Pottermodel

Also, wenn du dich neben ihm hälst, dann kann die Polizei davon ausgehen, daß du mitbeteiligt bist, d.h. das du auch Drogen verkaufst.

Wenn du nichts sagst, kann dir niemand etwas anhaben ! Aber es wäre besser, wenn die Eltern informiert wären ! Ein anonymer Zettel tut es auch !

Emmy

0
Still  21.02.2014, 08:09

Soviel Text und doch keine Antwort! Der Typ DEALT, da geht es nicht um Konsum oder Besitz. Wenn er volljährig wäre und an Kinder verkauft, gibt es ein Jahr Gefängnis als Mindeststrafe!

1
emily2001  21.02.2014, 09:01
@Still

So wenig Text und keine Antwort !!!

Könnte ich auch sagen, gehörst du zur Riege der NÖRGLER !!!

Besitz von Drogen für dein Eigengebrauch ist nicht strafbar !. Hier ist aber nicht davon die Rede !

Lies mal den Text genauer...

0
Still  21.02.2014, 10:45
@emily2001

Bei Eigenbedarf KANN auf eine Anklage verzichtet werden. Das ist immer noch kein Gesetz, sondern ein Aspekt der Rechtsprechung! Sowohl Überschrift als auch Text sprechen von dealen, das heißt Handel mit Drogen und kann einen Verbrechenstatbestand erfüllen.

PS: Antworten schreibe ich nicht als Kommentar.

0
skyfly71  21.02.2014, 08:39

Wird jemand mit einem Joint in der Hand beim Rauchen angetroffen, ist dies keine Handlung, die bestraft wird.

Jeder, dem das in der Realität schon einmal passiert ist, weiß natürlich, dass das juristischer Dummfug ist. Zwar ist der Konsum nicht strafbar - wenn man einen Joint in der Hand hat, dann gibt es nur sehr wenige Konstrukte, die dazu führen, daß man ihn nicht gleichzeitig auch besitzt. Und der Besitz ist sehr wohl strafbar.

1

Entweder er prallt damit und es stimmt nicht ,oder er erzählt es wirklich rum und ist der größte idiot ..

Wenn Du es einfach hinnimmst, unterstützt Du ihn in seinem Handeln.

Warst Du schonmal, als passiv Betroffene bei einer Alkoholberatungsstelle, weil Du einem Alkoholiker helfen möchtest? Die fragen Dich erstmal was Du dafür tust, damit er nicht trinkt. Und wenn Du auch noch dafür sorgst, dass sein Problem nicht an die Öffentlichkeit getragen wird, dann wirst Du noch beschuldigt, weil Du ihn unterstützt....

Ich sehe das in Deinem Fall sehr ähnlich. Nein, ich will Dir keine Vorwürfe machen, immerhin suchst Du Rat und fragst wie Du richtig handelst.

Ganz ehrlich? Wenn Du ihm helfen willst... Er ist Dir wichtig und Du willst ihn nicht anzeigen, sehe ich ein. Also versuche ihn zur Vernunft zu bewegen. Ist er nicht kooperativ, kannst Du ihm nur helfen, indem Du seine illegalen Geschäfte auffliegen lässt.


angy2001  21.02.2014, 08:17

DH! so ist es.

0