Bundesheer untauglich - kann man das ändern?

Ich war bei meiner Stellung zwar tauglich, hatte dann aber mehrere Stationäraufenthalte im Nervenklinikum wegen schwerer Depressionen. Diese habe ich nun hinter mir gelassen. Das blöde daran ist: Ich habe die Befunde an das Heer übermittelt, um zu verhindern, dass ich in meinem damaligen Zustand eine Waffe in die Hand bekomme - das hätte böse für mich geendet. Natürlich wurde ich durch diese Befunde für untauglich erklärt. Seitdem sind nahezu zwei Jahre vergangen und ich habe nicht nur meine seelischen Probleme überwunden, sondern bereue diesen damals notwendigen Schritt. Ich würde meinen Präsenzdienst gerne nachholen, um mich später eventuell verpflichten zu lassen. Meine Frage: Ist es überhaupt möglich, so eine Entscheidung rückgängig zu machen? Was muss ich dafür tun, wenn es möglich ist? Das österreichische Heer hat sowieso einen sehr großen Anteil der Stellungspflichtigen, der untauglich ist - es sind ungefähr 25 Prozent. Wenn da jemand vier Jahre nach der Stellung die Entscheidung fällt, sich dem Heer zur Verfügung zu stellen obwohl er nicht mehr müsste... Das müsste doch gehen oder?

Ach ja, noch etwas: Antworten sollen bitte nur Österreicher, oder aber Leute, die sich mit dem österreichischen Rechtssystem bzw. dem Bundesheer auskennen. Deutsche Antworten, die auf Mutmaßungen oder Vergleichen mit der deutschen Bundeswehr aufbauen, helfen mir nicht weiter. Danke3!

Militär, Österreich

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