Bescheinigung über Unterkunftsplatznachweis bei Wohnungslosigkeit zur Vorlage beim Jobcenter

hi leute,

ich lebe momentan auf der straße und mache mein abi auf dem zweiten bildungsweg nach. mein ausweis ist abgelaufen und als unbekannt im system des landeseinwohneramtes gemeldet, hinzu kommt das bafög-amt hat mir das bafög gestrichen, mit der begründung, dass ich keine meldeadresse vorweisen kann. heute war ich beim bezirksamt, um mir meinen schlafplatz/wohnort/meldeadresse in einer pension bewilligen zu lassen, die für mich reserviert wurde. dort hat man auch bewilligt trotz der hohen kosten von 29 euro pro nacht.

danach bin ich zum jobcenter gegangen, um mir den kostenübernahmeschein aushändigen zulassen. ab hier ging das ganze spektakel los.

die sachbearbeiterin - die überhaupt nicht sachlich war - hatte mir verweigert diesen kostenübernahmeschein auszuhändigen mit der begründung, dass ich nicht beim jobcenter gemeldet sei und die kosten zu hoch. logischerweise bin ich nicht dort gemeldet wenn ich bzw. keine beziehe leistungen weil ich schon leistungen vom bafög-amt bekommen sollte. die sachbearbeiterin gab mir daraufhin einen kdu-antrag den ich ausfüllen soll.

  1. Frage: wie soll ich den ausfüllen ohne wohnsitz?
  2. Frage: kann man sich irgendwo obdachlos melden?

wäre super wenn ich mir keine bescheuerten kommentare durch lesen muss und ich ernst gemeinte vorschläge/tipps/auskünfte/informationen bekomme

danke im vorfeld schon mal

lg danny

Jobcenter, Obdachlosigkeit
ALG2 Erstantrag / Mittellosigkeit

Hallo,

es geht um meine 18 Jährige Freundin.

Sie wurde von Ihrer alkoholkranken Mutter aus der Wohnung geworfen und ist nun Obdachlos und Mittellos und möchte auch nicht zurück zu Ihrer Mutter ausdem Grund der Häuslichen gewallt und diversen anderen Gründen.

Nun ist sie zur Arge gegangen und wollte Alg2 beantragen und musste dafür eine Bescheinigung vom Jugendamt vorlegen das die Mutter alkoholkrank ist und eine Bescheinigung warum für Sie das Leben in diesem Haushalt untragbar ist. Beides hat sie dem Amt vorgelegt und sollte denn Antrag auf Alg 2 bekommen....dieser ist auch Tage später per Post zum Diakonischen Werk (Meldeadresse für Obdachlose) gekommen mit einem angeblichen von Ihr geforderten Termin zum 10.12.12 zur Antragsabgabe. Nun ist dieser Termin aber recht spät und sie wie geschrieben Mittellos. Also habe ich sie mit dem Antrag zum Amt geschickt zwecks der Antragsabgabe...dort wurde Sie aber abgewimmelt mit der Begründung das Sie erst eine Wohnung bräuchte...diese hat Sie auch gefunden und wurde nach mehreren Vorsprachen auch bewiligt ab dem 1.11.2012 und einen Antrag auf Erstausstattung wurde nun auch gefordert von der Arge. Nun besteht aber immernoch das Problem das die Arge den Antrag auf Alg2 nicht vor dem 10.12.2012 annimmt und sie immernoch Mittellos ist bis auf 120€ aus einer Maßnahme des Jobcenters (die aber schon aufgebraucht sind, wovon Sie auch noch das Fahrticket selber zahlen mußte) Nun hat sie der Arge nochmals mehrfach mit hilfe von Ihren Sozialpädagogen der Maßnahme Ihren Fall geschildert doch sie wird weiterhin abgewimmelt auf dem 10.12.12

Meine Frage nun :

Wie kommt Sie JETZT in den Leistungsbezug bzw. wie bekommt sie JETZT Geld für Lebensmittel usw. Was kann man tun ???? Wir sind schon nervlich am Ende...es geht jetzt schon 1 Monat so...und mein Alg2 Bezug reicht nicht für 2 Personen aus und wir haben niemanden wo wir uns etwas leihen könnten.

Bitte dringend um hilfe !!!

ALG II, Obdachlosigkeit

Meistgelesene Beiträge zum Thema Obdachlosigkeit