Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Abschlussprüfung bzw. Die Zulassung zur Mündlichen Prüfung. Und zwar hat mein Lehrer gesagt wenn man in den 3 Abschlussprüfungen z.B.
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schreibt also auch eine mündliche Ergänzungsprüfung dich nicht mehr rettet - erst gar nicht zur mündlichen Prüfung eingeladen wird.
Nun will wissen ob das wirklich stimmt da ich auch gehört hatte das es keine Rolle spielt da man immer eingeladen wird so das man in 6 Monaten wenn man es dann wieder versucht nicht die mündliche mehr machen müsste. In der Prüfungsordnung kann ich so dazu nichts finden.
Wenn jemand Bescheid weiß würde ich mich über eine Antwort freuen :)