Hattet Ihr auf Eurer Arbeitsstelle ein einmaliges Erlebnis?

Wo ein Gegenstand für ein einmaliges Erlebnis für Euch vorbereitet wurde und es keinen etwas angeht.

Mögliche Beispiele:

  • Wenn Ihr in einen Billardclub arbeitet, das ein Billardtisch für ein einmaliges Erlebnis für Euch vorbereitet wurde.
  • In Büro könnte ein Bürostuhl für Mitarbeiter XY vorbereitet werden, wo betreffender Mitarbeiter immer drauf sitzt und am Computer arbeitet.
  • in einer Praxis für Krankengymnastik könnte ein Gymnastikball für ein einmaliges Erlebnis verwendet werden.

usw., also das es jeweils niemanden etwas angeht und es auch unter Datenschutz fällt.

Es gibt viele Dinge, die einen selber und anderen nichts angehen und auch nicht darüber gesprochen wird, von daher interessiert mich, ob es so etwas auch gibt.

Falls es so etwas gibt und Ihr hattet so ein Erlebnis, dürft Ihr sagen, welcher Gegenstand für Euch vorbereitet wurde oder würde es trotzdem unter Schweigepflicht fallen? So Details, was genau gemacht wurde, darf man natürlich nicht nennen, wegen Datenschutz.

Kommen solche einmaligen Erlebnisse auf Arbeitsplätzen vor z.B. das sie außerhalb der Öffnungszeiten stattfinden?

Bei Innerhalb der Öffnungszeiten wäre es der Nachteil, das ein Mitarbeiter von der Arbeit weggeholt wird, also falls es so etwas gibt, würde so etwas immer außerhalb der Öffnungszeiten stattfinden?

Was sind Eure Erfahrungen?

Was meint Ihr?

Nein, noch nie 42%
Ja, darf aus Datenschutz nicht darüber sprechen 42%
Ja, Innerhalb der Öffnungszeiten 17%
Ja, war außerhalb der Öffnungszeiten 0%
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Was bedeutet "Ich darf aus Datenschutz die Fragen nicht beantworten"?

Datenschutz sind z.B. Personenbezogene Daten, Kundendaten, Betriebsgeheimnisse usw., fallen darunter auch einmalige Erlebnisse und gibt es so etwas?

Bedeutet es immer, das es so gewesen ist? Auch wenn es etwas war, was ein einmaliges Erlebnis war und anderen nichts angeht?

Theorie:

  • Person XY geht oft in Billardclub Billard spielen
  • Person XY gibt Mitarbeiter XY immer die Hand
  • Eines Tages hat Mitarbeiter XY einen Termin in Billardclub, was außerhalb der Öffnungszeiten stattfindet, wo der Chef für Mitarbeiter XY etwas für ein einmaliges Erlebnis vorbereitet.
  • Irgendwann danach geht Person XY wieder zum Billard spielen in Billardclub.
  • Person XY gibt Mitarbeiter XY wieder wie immer die Hand.
  • Person XY bemerkt beim Hand geben, das sich die Haut von Person XY sich anders anfühlt als sonst und sich seit kurzen ähnlich wie das Filz eines Billardtischs anfühlt.
  • Person XY geht zum Chef und sagt:" Habe Mitarbeiter XY die Hand gegeben, mir ist beim Hand geben aufgefallen, das sich die Haut von Mitarbeiter XY wie das Filz eines Billardtischs anfühlt, habe ich es richtig bemerkt? War in Billardclub etwas mit einem Billardtisch, was mich nichts angeht und nur Euch etwas angeht?"
  • Chef sagt:" Ich darf aus Datenschutz die Fragen nicht beantworten"

^ Also hat es zu bedeuten, das Mitarbeiter XY tatsächlich ein einmaliges Erlebnis mit einen Billardtisch hatte, was mich und allen anderen nichts angeht und es nur dem beteiligten Personen etwas angeht?

Was meint Ihr? Gibt es so etwas und hattet Ihr in Eurer Firma etwas ähnliches gehabt, was nur Euch und dem Chef etwas angeht und der Chef etwas für ein einmaliges Erlebnis vorbereitet hatte, was für Euch bestimmt war?

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