Verlustvortrag - Steuererklärung, duales Studium

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich meines dualen Studiums (2011-2015).

In 2011 habe ich zeitgleich eine Ausbildung und ein Studium an einer privaten Hochschule angefangen. Ende 2013 beendete ich meine Ausbildung und arbeite nun Vollzeit. Letzte Jahr habe ich meine Steuererklärung für die Jahre 2011, 2012 und 2013 eingereicht. Meine Ausgaben für das private Studium beliefen sich auf 350 € im Monat. Im Jahr 2013 waren dies Kosten von 2.100 € (Juli - Dezember). Während meiner Ausbildung habe ich unter den Freibetrag von ~8.000 € verdient und hätte ja für dieses Jahr keine Lohnsteuer zahlen müssen. Der gleiche Sachverhalt war in 2012, wo ich 4.200 € für die Hochschule bezahlt habe und weniger als 8.000€ verdient habe. In 2013 reichte ich dann rückwirkend die Steuererklärung für die Jahre 2011 und 2012, sowie die Steuererklärung für 2013 ein. Ich erhielt zwar eine angemessene Summe zurück, es wurde jedoch trotzdem ein Betrag festgesetzt. Was ich mich bereits zu diesem Zeitpunkt fragte war, ob ich nicht, aufgrund dem Verdienst <8.000 € in 2011 und 2012, einen Verlustvortrag aus diesen Jahren aufbaue.

Ich stellte diese Frage einen Mitarbeiter des Finanzamtes und dieser gab mir folgende Antwort: Ein Verlustvortrag ergibt sich nur, wenn die Werbungskosten > dem Bruttoeinkommen sind. Dies war in keinem Jahr der Fall, somit ergebe sich kein Verlustvortrag und das festgesetze Einkommen ist in Ordnung.

Frage: Ich dachte immer, dass durch Einkommen < 8.000 € eine Zahlung von Lohnsteuer ausgesetzt wird. Falls das Einkommen 8.000 € übersteigt, werden die absetzungsfähigen Werbungskosten gegen gerechnet und die Lohnsteuer für das neu ermittelte Einkommen von der gezahlten Lohnsteuer abgezogen und die Differenz wieder zurück gezahlt. Wie kann ich dann keinen Verlustvortrag aus den Jahren 2011 und 2012 haben? Für das Jahr 2014 würde ich gerade mal die Häfte zurückbekommen und hatte Werbungskosten von über 8.000 € (Uni, Fahrten, Pauschalen etc.)

Falls der gute Herr (Was ich natürlich annehme aber die Erklärung mir nicht ganz plausibel erscheint) recht hat, reicht eine einfache Antwort (würde mich aber auch sehr über eine detailierte Antwort freuen).

Danke vorab für ihre Bemühungen und viele Grüße, Selyria21

Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Lohnsteuer
Lohnsteuer, Arbeitgeber hat falsch versteuert

Hallo Leute, folgendes Problem:

Im Jahr 2014 wurde ich vom Monat 08. bis zum Monat 12. auf die Steuerklasse 6 gesetzt. Ich hatte keinen anderen Job. Im Dezember habe ich etwa 980€ verdient (Mehrarbeit zur Weihnachtszeit angeboten). Alle anderen Monate hätte ich 377,99€ unversteuert ausgezahlt bekommen müssen. (Was vom Monat 08 bis 12 nicht geschah (anstatt Steuerklasse I, steuerklasse 6)

Mein Jahresgehalt lag bei ~5000€(4875,81€) also sollte ich alle Sozialabgaben vom Jahr 2014 doch zurückbezahlt bekommen wenn ich das beim Finanzamt melde. Da ich nur einen Nebenjob hatte wo ich Monatlich ~380€ verdient habe. Somit bin ich auch noch unter dem Steuerfreibetrag von ~8300€.

Ich habe mir schon ein Lohnsteuerbescheid zukommen lassen wo drauf steht das ich vom 08-12 Monat mit der 6. Steuerklasse versteuert wurde.

Es ist doch richtig das ich im gesamten Jahr keine abgaben hätte leisten müssen richtig? Das ich im Monat 12 versteuert wurde war mir klar, aber da ich unter dem Steuerfreibetrag im gesamten Jahr bin kann ich die Abgaben doch auch zurück fordern oder?

Die Lohnsteuerrechner sagen mir auch das ich keine Abgaben hätte zahlen müssen wollte aber nochmal genau nachfragen.

~624,39€ wurden mir vom Monat 8-12 abgezogen.

Liege ich mit meiner Vermutung richtig das ich mir das Geld beim Finanzamt wiederholen kann? Oder muss ich nur den 12. Monat versteuern weil ich dort über dem Monatlichen freibetrag von 450€ überschritten habe?

Ich komme aus Bremen, 23 Jahre.

Finanzen, Abgaben, Finanzamt, Lohn, Lohnsteuer
Beamter im Vorruhestand und Nebenjob / fälllige Lohnsteuer / HIIILFEEEE

Hallo an alle. Ich bräuchte mal dringend Hilfe bei meiner, zugebenen, etwas komplexeren Frage, die mir selbst ein Steuerberater nicht beantworten konnte.

Ich bin Beamter und aus gesundheitlichen Gründen seit 2012 im Vorruhestand. Natürlich langt die Versorgung nicht wirklich. Ich hätte die Möglichkeit einen Nebenjob zu bekommen, den ich trotz meiner gesundheitlichen Einschränkung ausüben könnte. Das OK meines „Dienstherrn“ habe ich. Ich darf bis 1450 Euro monatlich dazuverdienen.

Das ich dann in die Lohnsteuerklasse 6 eingestuft werde, weiß ich inzwischen, auch, dass ich keine Krankenkasse und Pflegeversicherung zahlen muss, da ich ja privat versichert bin.

Nun sagte man mir, dass ich dann aber verpflichtet bin jährlich eine Lohnsteuererklärung abgeben und dann wahrscheinlich etliches nachzahlen muss. Das verstehe ich nicht so ganz, denn ich gehe davon aus, dass die Lohnsteuerklasse 6 doch die ist, mit den meisten Abzügen??

Ich wäre sehr sehr dankbar, wenn es hier jemand gäbe, der mir das irgendwie plausibel erklären könnte oder vielleicht sogar ein Rechenbeispiel für mich hätte.

Kurz: Ich bekomme brutto 1640 Euro Rente und hätte die Möglichkeit brutto 1200 Euro dazuverdienen.

Ausrechnen wie viel Steuern in Lohnsteuerklasse 6 fällig sind, kann ich hier im Netz ja schön mit den Lohnsteuerrechnern. Aber meine Hauptfrage, die mir bisher keiner beantworten kann: Was ist dann beim Lohnsteuerjahresausgleich fürs Finanzamt fällig? 1200 Euro, Lohnsteuerklasse 6 ohne Kirchensteuer usw. wäre Netto: 972,57 nach meinen Recherchen. Aber es hieß, dass es sein kann, dass davon monatlich 200 Euro ans Finanzamt zu zahlen wäre. Also 2400 im Jahr Nachzahlung?? Damit wäre mein realer Verdienst 772,57 ca. Kommt das hin? HIIIILFE Für jede Antwort wäre ich sehr dankbar.

Nebenjob, Beamte, Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Zusatzverdienst

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