Moin...
Gibt es eine rechtliche Grundlage für das Ansinnen meines Arbeitgebers die Fahrerkarte für die Zeit einer Krankschreibung oder des Urlaubs "Zur Aufbewahrung" im Unternehmen einzubehalten? Meines Wissens ist die Fahrerkarte doch Eigentum des Fahrers und der Unternehmer hat lediglich durch die Gesetzeslage Zugriff zum Auslesen aber nicht zum Einbehalten der Karte - oder bin ich da falsch informiert?
LG Fool