Unterlassene Hilfeleistung vom Krankenwagen, war dies rechtens?

Hallo, ich war auf einem Dorffest, dort gab es scheinbar einen Alkoholiker. Der Alkoholiker war nichtmehr Ansprechbar, konnte nicht gerade aus laufen, konnte nicht sagen wo er wohnt, er konnte absolut nichts mehr machen, nichtmal aufstehen. Er lag nur in einer Ecke und sah richtig übel aus, wir riefen den Krankenwagen auch weil wir dachten er hätte vielleicht eine Alkoholvergiftung oder sowas. Der Krankenwagen kam daraufhin schnautzten uns die Sanitäter an "Wieso haben sie uns gerufen? Dem Mann fehlt nichts, er ist nicht verletzt, er ist nur besoffen!!"

Wir haben daraufhin gesagt, "was sollen wir denn sonst machen? Der Mann ist nicht ansprechbar, wann sollen wir sie denn sonst rufen wenn nicht jetzt?"

"Wir sind ein KRANKENWAGEN, rufen sie uns an wenn er verletzt ist, was sollen wir mit besoffenen? Schickt ihn nachhause!"

"ER IST NICHT ANSPRECHBAR!!!!"

"Nicht unser problem, er ist nicht verletzt also gibts keinen Transport"

Der Krankenwagen war keine 5 Minuten weg, da ist der betrunkene aufgestanden und wollte irgendwohin laufen, ist dabei so hart mit dem Kopf gegen den Asphaltierten Boden geknallt, es hat sich angehört wie eine Wassermelone die zerspringt. Sofort schoss eine Menge Blut aus seinem Kopf, es hat sich eine richtige Fütze mit Blut rund um seinen Kopf gebildet. Genau der selbe Krankenwagen mit den selben Sanitäter kam an undsie nahmen ihn mit. Ich sagte nur: "Sind sie jetzt zufrieden?!?" Aber ich bekam keinerlei antwort mehr.

Meine Frage wäre, war das nicht schon unterlassene Hilfeleistung? Es hätte nicht soweit kommen müssen, hätten sie ihn gleich beim ersten mal mitgenommen hätte der Mann sich nicht einmal verletzt. War das rechtens?

Medizin, Polizei, Alkohol, Gesetz, Arzt, Justiz, Krankenwagen, Sanitäter

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