Ich war vor kurzer Zeit bei einem Erste Hilfr Kurs (diese 9 Unterrichtseinheiten) vom Roten Kreuz. Gemacht hat das ein jemand der selbst 15 Jahre lang Rettungwagen gefahren ist. Der meinte dann unter anderem, dass man wenn man Umgeknickt ist (und entsprechend Schmerzen hat/nicht mehr auftreten kann) den Notruf (112) machen soll, damit im Krakenhaus geklärt werden kann, was ist (Bruch, Bänderriss etc.) und in so einem Fall Taxi (oder Eltern) unangemessen ist. Er meinte, in so einem Fall also immer 112 rufen, auch wenn am Ende nichts ist, das mache erstmal nichts, es bestent ja der Verdacht.
Nun wird einem ja überall gesagt, 112 nur bei akuter Lebensgefahr, was ist jetzt also (auch juristisch gesehen) richtig.
Bitte keine Antworten was ihr denkt oder nach dem Muster "Früher hätte man das auch nicht so gemacht", sondern nur, wenn ihr es wirklich wisst.
Danke im Voraus.