Wie kann ich als Sanitäter im Privatwagen mit nötiger Ausrüstung die Rettungsgasse benutzen?

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Als Mitglied einer HiOrg solltest Du wissen, dass Du dazu nicht jur Sonderrechte, sondern auch Wegerechte bräuchtest. Und Wegerechte kannst Du mit deinem Privatwagen normalerweise nicht in Anspruch nehmen.

Es sei denn, Du bekommst SoSi und Blaulicht genehmigt. Und das bekommen nur sehr wenige Personen für ihre Privatfahrzeuge.

Überhaupt nicht, du hast weder Sonderrechte, diese haben nur FAHRZEUGE des Rettungsdienstes, es kommt also auf das Fahrzeug an und nicht auf die Ausbildung, auch ein Notfallsanitäter mit dreijähriger Ausbildung und selbst ein Notarzt hat dadurch keine Sonderrechte, noch hast du Wegerechte, die du aber bräuchtest, damit dir die anderen eine Rettungsgasse bilden müssen. Ich würde dringend davon abraten in eine Rettungsgasse zu fahren, weitere vorne ist wahrscheinlich keine schöne Rettungsgasse mehr und dann stehst du da ohne Blaulicht und Horn in der Rettungsgasse und verstopfst diese, da dir keiner Platz machen muss und auch nicht wird. Wenn dann von hinten wirklich Rettungsfahrzeuge kommen, bist du womöglich derjenige, der sie blockiert. Bitte mache das nicht. Du kannst dir ein GELBES Blinklicht kaufen, falls du durch Zufall an eine Unfallstelle kommst und diese zusätzlich zu Warnblinker und Warndreieck absichern möchtest, aber fahre bitte nicht in Rettungsgassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Gar nicht... du hast keine Sonder- und Wegerechte. Du darfst dir keine Blinkleuchten oder Schilder anbauen. (Das müsstest du eigentlich wissen)

Es ist natürlich keine Frage, natürlich hilfst du, wenn du zufällig irgendwo bist und ein Unfall passiert ist. Du hast Ahnung und kannst andere zeugen anweisen. Du bist aber privat unterwegs!

Natürlich nicht.
Erstens weil Du keine Sonderrechte hast, und zweitens, weil Du keine hoheitlichen Aufgaben erfüllst oder vorbereitest...

Drittens - und noch viel wichtiger:

Woher weist Du denn davon, "dass da in ein paar Kilometern ein Verletzter liegt der deine Hilfe braucht"?

Stehst Du quasi auf Sichtweite zum Unfall, ist das benutzen der Rettungsgasse nicht nötig, bist Du weiter weg, hast du keine Anhaltspunkte für eine "Hilfeleistungspflicht".

Stell dir mal einen kilometerlangen Stau vor, in dem jeder Hobbysanitäter, Feuerwehrler, Zahnarzt oder sonstiger "Berufener" mit seinem Privatwagen die (meist eh schon kaum vorhandene) Rettungsgasse nutzen würde um "zu helfen" - und damit die Zufahrtsmöglichkeit noch weiter zu blockieren...

Das würde den nachrückenden echten Rettungskräften sicher nicht den gewünschten Zeitvorteil bringen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Seit 40 Jhr. als RS/ LRA/NotSan / 20 Jhr. Ausbilder im RD

§ 11 StVO schreibt "(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden."

Beides bist du nicht. Nicht mal Sonderrechte nach § 35 StVO hast du weil dort auch nur von "Fahrzeuge des Rettungsdienstes" die Rede ist.

Fährst du in die Rettungsgasse ist du nur ein weiteres Hindernis weil dir, auf Grund fehlenden Sondersignals, niemand den Weg frei machen wird.

Stell dir mal vor du bist gerade in der Rückreisewelle von einem Notärztekongress. Dann schleppen die Retter ihr Gerödel hunderte Meter durch den Rückstau der ganzen Arztkutschen.