Hallo,
ich habe mal eine Frage zu meiner Steuererklärung. Und zwar mache ich meine Steuer mit Wiso Steuer 2011. In dem Programm gibt es denn Punkt "Arbeitnehmerbeiträge zur KV laut Lohnsteuerbescheinigung", direkt darunter den Punkt "darin enthaltene Beiträge aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt".
Ich hab das ganz mal gegoogelt. Da ich ja voll berufstätig bin, hätte ich ja theorethisch jederzeit Anspruch auf Krankengeld, also muss dort bei dem Punkt 0€ stehen. Hab ich das so richtig verstanden? Das hat also nichts damit zu tun ob ich wirklich Krankengeld gekriegt habe?
Voraussgesetzt ich habe das richtig verstanden, wie sieht es dann mit Beitragserstattungen aus? Dort gibt es denn Punkt auch, ergibt sich aus denen ein Einspruch auf Krankengeld?
Gruß, Dirk