Freiwillige Krankenversicherung als Arbeitnehmer?

Hallo liebe Community,

ich staune gerade nicht schlecht!

Ich bekam von meinem Arbeitgeber (seit 01.04.2020) einen Brief, in dem Stand, ich würde jetzt KV- und PV-pflichtig werden. Durch die Anhebung der "Jahresarbeitsentgeltgrenze" der AOK könne ich nicht länger "freiwillig versichert" bleiben.

Vor meinem Arbeitsantritt war ich freiwillig versichert, weil eben die Zeit zwischen Studium und Job das verlante. Dann hat mich mein Arbeitgeber wohl in diesem Verhältnis gelassen, ohne mich als Arbeitnehmer anzumelden.

Schaue ich in meinen AOK-Account, sehe ich keinerlei Beitragszahlungen seit 01.04.2020! Nur, dass mein Arbeitnehmer mich dort gemeldet hat als "Nicht krankenversicherungspflichtig Beschäftigte" mit "freiwilliger Krankenversicherung".

Schaue ich auf meine Jahresabrechnung, so gingen seit April jedoch and die 6.6k KV und 1.4k PV ab an die AOK Bayern.

Fragen:

  1. War ich jetzt überhaupt krankenversichert? (War nie beim Arzt)
  2. Wo ist das Geld hin?
  3. Warum meldet mich mein Arbeitgeber nicht als Arbeitnehmer mit Krankenversicherung an?
  4. Warum braucht mein Arbeitgeber jetzt Unterlagen von mir, um mich anzumelden? Welche sollen das sein? Er hat doch meine KV-Nummer und meine Krankenkasse.

Ich check gerade gar nichts mehr. Für mich ist das ein grober Fehler unserer HR-Abteilung, oder nicht? Bin gerade etwas aufgebracht und weiß nicht, an wen ich mich zuerst in welcher Form wenden sollte.

Vielen Dank für jede Hilfe,
Turtle

Arbeit, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Krankenversicherung, Gehaltsabrechnung, Krankenkasse, Krankenkassenbeiträge
Sprechstunde / Kontrolltermin im Krankenhaus?

Hallo zusammen,

Kennt sich jemand mit der Abrechnung von Leistungen im Krankenhaus in o.g. Situation aus?

Ich kann aufgrund Unterschenkelfraktur, Knochenentzündung und derzeit Fixateur externe nicht eigenständig das Haus verlassen. Ich wurde bereits mehrfach operiert, wonach es einige Wochen später immer einen Termin zur Wiedervorstellung gab; der bereits im Entlassbrief vermerkt war.

Man sagte mir die letzten Male ich bräuchte für einen Nachbesprechungs-Termin in der unfallchirurgischen Sprechstunde eines Krankenhauses eine ÜBERweisung von einem Facharzt ( Chirurg oder Orthopäde).

Ich habe aber nur eine Überweisung meines Hausarztes in den Fachbereich Chirurgie vorliegen, denn es sei medizinisch nicht notwendig, mit einem Krankentransport zu einem Facharzt gefahren zu werden, nur um dort eine Überweisung abzuholen. Ich komme also nicht hin. Per Post möchte die Praxis nichts versenden.

Was brauche ich denn nun? Gibt es überhaupt Abrechnungstechnisch einen Unterschied zwischen der Überweisung vom Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin) und einem Facharzt wie einem niedergelassenen Chirurgen?

Kann man mich morgen wegschicken, weil die Überweisung "falsch" ist? Ich soll nur ein Gespräch mit dem Arzt haben der mir die Ergebnisse einer Laboruntersuchung mitteilt und anhand der neuen Erkenntnisse daraus die weitere Therapie mit mir bespricht.

Vielen Dank im Voraus.

LG OXY

Krankenversicherung, Gesundheit und Medizin, Krankenhaus, Krankenkasse, Überweisung, Einweisung, Kassenärztliche Vereinigung, Überweisungsschein

Meistgelesene Beiträge zum Thema Krankenkasse