Selbstbeteiligung Vollkasko für ein Mietfahrzeug bei Verkehrsunfallflucht

Hallo ich habe Frage zu folgendem Sachverhalt:

ich habe mein eigenes Kfz in eine Werkstatt zur Reparatur geschafft und mir für den Tag ein Leihfahrzeug mitgenommen. Natürlich mit Mietvertrag unter Festlegung von 1000 Euro Selbstbeteiligung (Vollkasko) bei einem Unfallschaden.

Genau an dem Tag fährt mir jemand während meiner Abwesenheit ins das Fahrzeug und verläßt pflichtwidrig die Unfallstelle. Ich habe den Unfall polizeilich aufnehmen lassen und dann den Schaden dem Autohausbesitzer gemeldet.

Nun liegt mir ein Kostenvoranschlag vor, der besagt, dass der Schaden 950,00 Euro beträgt.

Angenommen, der Unfallverursacher wird nicht festgestellt, dann wird der Autohausbesitzer das Auto reparieren und dann von mir die Selbstbeteiligung verlangen.

Ich vermute nun, dass er den Schaden der Versicherung nicht meldet und einfach selbst repariert. Dann läge ja aber kein Versicherungsfall mehr vor und ich wäre von meiner Zahlung befreit.

Wie bekomme ich nun die Versicherung des Leihfahrzeuges heraus, um bei der Versicherung bezüglich einer erfolgten/ bzw. nichterfolgten Schadensregulierung nachfragen zu können, wenn mir der Autohausbesitzer diese Auskunft verweigert?

Und was mache ich, wenn er das Fahrzeug einfach repariert? Habe ich ein Widerspruchsrecht schon vor der Reparatur? Ich würde ja geren vorher noch einen unabhängigen Gutachter bestellen.

A.

Unfall, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung

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