Mein Kind hat Geld genommen, kann ich die Ware zurück geben?

Hallo zusammen,

mein Sohn (8) hat sich gestern heimlich aus meinem Portmonee einen 50 € Schein genommen. Zwar habe ich es heute bemerkt, doch da war es bereits zu spät. Nach intensiven Gesprächen hat sich heraus gestellt, dass er beim örtlichen Geschäft das gesamte Geld verprasst hat für Spielzeug (10 verschiedene Figuren á 4 € zzgl. für 10 € Naschi).

Nun waren wir beim Kaufmann und haben es direkt besprochen. Der Verkäufer sagte, es sei ja nicht sein Problem, wenn wir unser Kind nicht im Griff haben. Wir wiederum haben uns auf den Taschengeldparagraphen berufen, dass die Summe das Taschengeld (unser Sohn bekommt 2€/ Woche) deutlich übersteigt.

Die Ware wollten sie nicht zurück nehmen, da natürlich bereits alles ausgepackt war und mein Sohn die Verpackung in der Schule in Müll geschmissen hat.

Mit anderen Worten: Das Kind hat Waren gekauft, die das Taschengeld übersteigen. Der Verkäufer stimmt dem Kauf zu, lehnt eine Rücknahme aber ab.

Nun geht es uns nicht unbedingt mehr ums Geld (auch wenns ärgerlich ist) sondern um´s Prinzip. Der Taschengeldparagraph § 110 BGB ist ja nun sehr schwammig geschrieben. Kann/ darf der Verkäufer die Rücknahme ablehnen?

Zur Info würde ich dem Verkäufer sonst gerne mal ein Infoblatt geben (er kannte den Paragraphen angeblich gar nicht), gibt es eine seriöse Seite, wo man so etwas bekommt?

Recht, Rechte, Gesetz, Kauf, Taschengeld, Taschengeldparagraph

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