Rücktritt vom Kaufvertrag nach Mängeln?

Guten Tag,

ich habe mir Ende Juni diesen Jahres eine Suzuki GSXR 600 K6 mit 48 PS Drossel bei einem Händler mit der Firmierung "UG (haftungsbeschränkt)" gekauft.

Mitte August ging dann der Lichtmaschinenregler kaputt und wurde zusammen mit der Batterie ausgetauscht, danach lief sie auch wieder. Bis gestern, die Maschine während der Fahrt, ca. 50 km/h im 3. Gang (Geschwindigkeit haltend) ausging. Die Batterie haben wir schon durchgemessen und sie liefert stetig mehr als 12 Volt, es kommt aber nirgendwo Energie an. Auch Überbrücken haben wir getestet.

Der Händler meinte am Telefon er müsste es erst sehen und glaubt, dass durch den Limaregler-Schaden nun auch die Lichtmaschine einen weg hat.

Das war jetzt der 2. Vorfall, bei dem ich Hilfe von Familie und Freunden beanspruchen musste um das Motorrad wieder Heim zu bekommen. Beide Male knapp 50 km entfernt von Zuhause.

Der Fall gestern war eher harmlos, beim Limaregler-Schaden war ich im Dunklen unterwegs und da gingen Licht und Maschine ca. 100 km/h aus. Da ist man erstmal etwas verwirrt und da ich noch nicht lange fahre auch ziemlich verunsichert.

Jetzt fühle ich mich unwohl bei dem Gedanken wieder Reparaturen durchführen zu lassen, die Maschine wieder zubekommen und dann einfach wieder loszufahren und ggf. längere Touren zu unternehmen um dann irgendwo wieder stehen zu bleiben und nichts funktioniert. Und ohne Vertrauen in die Maschine hat das ganze wenig Sinn.

Nun die eigentliche Frage:

Besteht die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten unter Berücksichtigung der Wertminderung durch gefahrenen km etc.? Dass sich der Wert des Motorrades verringert hat ist klar.

Vielen Dank im Voraus!

Grüße

Motorrad, Kaufvertrag, Rechte, Handel, Kauf

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kauf