Nachträgliche Maklergebühr trotz Privatkauf

Vor ca. einem Jahr wurde eine Wohnung zum Kauf online über einen Makler angeboten. Da ich mich sehr für diese Immobilie interessierte, besichtigte ich die Wohnung mit dem Makler. Da mir die Wohnung dann mit den Maklergebühren doch zu teuer war ließ ich von dem Vorhaben ab.

vor ca. 2 Monaten war die Wohnung wieder online, diesmal als Privatverkauf ohne Makler. Da sich die Kosten nun um einiges verringert hatten (ohne Makler) und die Wohnung nun deshalb gerade noch in meinem Budget lag, entschloss ich mich die Wohnung zu kaufen.

Bei einem privaten Gespräch mit dem Verkäufer wurde uns mitgeteilt, dass noch eine Forderung bzgl. des Maklers bestehen würden, doch da der Verkäufer sowie einen Spezialpreis mit dem Makler ausgemacht hätte, würde der Verkäufer diese Kosten übernehmen.

Der Kaufvertrag wurde also unterzeichnet. Nun ca. einen Monat später nach Schlüsselübergabe habe ich eine Rechnung vom Makler über eine "Käuferprovision" von mehreren tausend € erhalten.

Mir war nicht bewusst dass es eine Käufer und Verkäuferprovision gibt. Außerdem stimmte uns der Verkäufer zu die Kosten des Maklers zu übernehmen, doch damit meinte er nur die Verkäuferprovision (was mir nicht bewusst war). Dass die Whg nicht mehr über den Makler verkauft wurde, war ja erst der Grund weshalb ich die Wohnung auch kaufen und bezahlen konnte. Ansonsten hätte ich sie ja gar nicht erst gekauft.

Uns wurde nie etwas von den kommenden Maklerkosten mitgeteilt, die Kosten wurden verschwiegen. Außerdem hatten wir nie in irgendeiner Weise einen Vertrag oder sonstiges mit dem Makler unterzeichnet oder besprochen. Wir dachten ja, es sei jetzt ein Privatverkauf.

Der Verkäufer fühlt sich nicht für die Kosten zuständig. Vl kann mir da jemand behilflich sein??

Wohnung, Gebühren, Recht, Kauf, Makler

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