Wieviele Stangen Zigaretten aus Polen darf ein Ehepaar für eine Arbeitskollegin in Deutschland mitbringen?

Eine befreundete Arbeitskollegin hatte das Ehepaar "Bumsdejure" darum gebeten ihr Zigaretten aus Polen mitzubringen. Das Ehepaar "Bumsdejure" war vor kurzem in Polen im Urlaub. Da das Ehepaar zu zweit unterwegs war (Ehefrau und Ehemann), hat jeder jeweils 4 Stangen, also insgesamt 8 Stangen, zurück nach Deutschland mitgebracht.

An der Grenze wurde das Ehepaar "Bumsdejure" vom Zoll herausgefischt. Zigaretten wurden beschlagnahmt, Strafe in Höhe von über 300€. Als Begründung wurde genannt, dass die Freigrenzen (4 Stangen pro Person) nur für den Eigenbedarf gelten würden und nicht für sonstige Freundinnen / Arbeitskolleginnen / anderweitige Personen in Deutschland. Mit Strafverfahren wurde gedroht.

Ist es so rechtens?

Vermutlich wäre es für das Ehepaar "Bumsdejure" schlauer gewesen zu sagen, dass die Zigaretten für das Ehepaar selbst (Eigenbedarf) und nicht für eine Arbeitskollegin in Deutschland bestimmt gewesen waren.

Andererseits ist es die Meinung des Ehepaars "Bumsdejure", dass in einem EU-Binnenmarkt mit weitestgehender Zollfreiheit es dem Ehepaar überlassen sein sollte Zigaretten von Polen nach Deutschland mitzubringen, auch wenn diese für Arbeitskolleginnen gedacht sind. Der Staat könne zur Abwechslung auch bei den Ausgaben sparen und auf Einnahmenoptimierung verzichten. Zumutbar, der Wegelagerei vorziehbar.

Aus Polen dürfen pro erwachsener Person maximal 4 Stangen à 200 Zigaretten (insgesamt 800 Stück) für den Eigenbedarf zollfrei nach Deutschland eingeführt werden. - Quelle: https://zedaco.de/blog/wie-viele-stangen-zigaretten-darf-man-nach-deutschland-einfuehren
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