Insolvenzverfahren / Betrug anzeigen?

Hallo! Ein Einzelunternehmer schuldet mir (ebenfalls Einzelunternehmer) einen nicht unerheblichen Betrag. Der Mahnbescheid usw. wurde schon gestellt, jedoch wurde vom Schuldner erst mal Einspruch erhoben - ich müsste nun als nächstes ein Gerichtsverfahren beantragen. Dieses habe ich noch nicht gemacht. Soweit der zivilrechtliche Bereich.

Inzwischen hat sich der Unternehmer nach England niedergelassen und dort einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt. Das Gericht hat den kompletten Insolvenzantrag an alle Gläubiger geschickt. Hier wurde dann auch das ganze Ausmaß seiner Schulden bekannt; es geht um einen hohen sechsstelligen Betrag. Dagegen sind meine Forderungen "Peanuts". Dass ich mein Geld je sehen werde, habe ich daher fürs erste abgehakt.

Ich habe jedoch starken Verdacht, dass der Schuldner bereits bei Beauftragung wusste, dass er meine Rechnungen nur schwer oder gar nicht zahlen kann.

Soweit ich verstanden habe, gibt es den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung bei natürlichen Person nicht, jedoch könnte ich ihn ja wegen Betrugs anzeigen (?) Ich möchte nun für mich abwägen, was mir eine strafrechtliche Verfolgung des Schuldners "bringt":

  • Sollte ich eine Anzeige wegen Betruges erstatten? Falls ja, müsste ich für eventuelle Zeugenaussagen in Deutschland oder in England vor Gericht erscheinen? Der Gerichtsstand meiner Forderungen ist Deutschland.
  • Gäbe es dann Chancen, dass ich mein Geld vielleicht doch wieder sehe?
  • Mal abgesehen von den Reisekosten: Kann man sagen, wie aufwändig so eine Zeugenvernehmung ist?

Danke schon mal im Voraus!

Insolvenz, Betrug, Schulden, Recht, Unternehmen
Letzter Monat Wohlverhaltensphase Pfändung Insolvenz Privatinsolvenz Schlussrechnung Provisionen

Guten Tag,

mein Mann arbeitet im Außendienst und bekommt monatlich ein Fixum, einen geldwerten Vorteil in Form eines Firmenwagens und eine Provisionsvorauszahlung. Auf alles wurde während der Inso zugegriffen, so dass sich ein monatlicher Pfändungsbetrag in Höhe von 97,03 € ergab. Am 19.11.2013 endete die Wohlverhaltensphase und damit auch die Gültigkeit der Abtretungserklärung. Leider fällt ausgerechnet in diesen Monat die Jahresendabrechnung für die Provisionen in Höhe von ca. 8.500 €. Der AG meines Mannes hat dieses Gehalt, welches zum 30.11.2013 ausgezahlt wurde, jetzt inkl. der Jahresendabrechnung in Höhe von ca. 12.200 €, komplett einer Pfändung unterzogen Der Pfändungsbetrag beläuft sich auf ca. 3.300 €. Der AG begründete dies damit, dass ihm buchhalterisch keine anteilige Berechnung möglich sei. Nun hat der Treuhänder diesen Pfändungsbetrag in Höhe von ca. 3.300 € einfach in 2/3 für 20 Tage und 1/3 für 10 Tage aufgeteilt und möchte den größeren Teil gerne behalten. Unseres Erachten ist diese Vorgehensweise falsch, da die Pfändung ja eigentlich aus 2/3 des pfändbaren Nettoeinkommens berechnet werden müsste und 1/3 des Nettoeinkommens unpfändbar wären, oder? Mit diesem Einwand konfrontiert, schrieb uns der Treuhänder nun, dass er wissen möchte, für welchen Zeitraum die Provisionsabrechnung gezahlt worden wäre. Das wäre vom 01.07.2012 bis 30.06.2013 und fiele somit wieder komplett in den Abtretungszeitraum. Was hat der Treuhänder jetzt bloß vor? Wie ist die korrekte Abrechnung dieses besonderen Falles? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Insolvenz, Pfändung, Privatinsolvenz, Wohlverhaltensphase, Schlußrechnung
Welche Rechte hat der Treuhänder bzgl. meines P-Kontos?

Hallo!

Wir sind eine kleine Gruppe von Leuten in der Verbraucherinsolvenz, die sich regelmäßig treffen und Erfahrungen austauschen. Jetzt kam bei uns ein etwas "zwielichtiges" Thema auf den Tisch, zu dem wir auch bei Google keine eindeutige Antwort fanden. Deshalb aus Interesse und weil wir merken, dass der Treuhänder alle unsere Pflichten kennt, wir aber seine Rechte kaum, unsere Frage:

Wenn ein V-Insolventer während seiner 6 Jahre in der Inso einmalig einen hohen Geldbetrag (so 3.000 Euro oder mehr) auf sein P-Konto erhält , stellen sich uns folgende Fragen:

  1. Muss der Insolvent das dem Treuhänder melden?
  2. Ist es wichtig, woher das Geld kommt? (Nebenverdienst, Geschenk, Geliehen)?
  3. Kann der Treuhänder das auf dem P-Konto sehen, bzw. hat der T. Einsicht in das P-Konto? Und wenn ja, wie und wie oft?
  4. Muss der Insolvent am Ende der Inso seine Kontoauszüge dem Treuhänder zeigen?
  5. Was passiert, wenn der Insolvent es nicht meldet und der Treuhänder es später erfährt?
  6. Was passiert, wenn der Insolvent es dem Treuhänder meldet? Muss er dann alles abgeben?
  7. Muss der Insolvent - was wir auch gehört haben aber nicht so ganz glauben können - das Geld vielleicht in einem bestimmten Zeitraum wieder ausgeben, damit ihm nichts gepfändet wird?

Wir würden uns über eure aussagekräftigen Antworten sehr freuen. Vielen Dank!

Insolvenz, Verbraucherinsolvenz, P-Konto, Privatinsolvenz, Treuhänder
Geld vor Insolvenz vom aktuellen Konto abheben erlaubt?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage,

und zwar war ich am Donnerstag bei einem Insolvenzanwalt wegen meiner aktuellen Schulden (ca. 31.000 Euro) bin aber nur Azubi mit einem Einkommen von 700 Euro.

Ich hatte mich Anfang des Jahres wegen Schulden bereits an eine andere Kanzlei gewendet (den Namen sage ich jetzt mal besser nicht will keinen ärger bekommen) jedenfalls wurde mir da gesagt ich soll 250 Euro rate bezahlen und damit würden alle 13 Gläubiger durch vergleiche bedient werden.

Jedenfalls ist nichts passiert und ich fand das alles dann sehr merkwürdig. Hatte halt die Hoffnung das alles gut wird ohne Insolvenz, aber nun nach Absprache mit dem neuen Insolvenzanwalt den ich habe gehe ich in die privatinsolvenz.

Meine Frage ist eigentlich jetzt nur eine, mein aktuelles Gehaltskonto ist im Minus, hatte halt versucht Löcher zu stopfen so gut es eben mit dem wenigen Geld ging.

Jetzt ist eigentlich nur meine Frage, ich soll weil die Bank vom Insolvenzanwalt angeschrieben werden wird nächste Woche ein neues Guthabenkonto bei einer anderen bank einrichten, was mich nur interessieren würde ist, ich habe jetzt gestern mein Gehalt auf mein noch aktuelles Konto bekommen, das Konto ist schon seit Monaten im Minus, darf ich mein Gehalt jetzt noch vom Girokonto nehmen bevor die Bank das Konto schließen wird oder ist das dann betrug. also aktuell ist es 900 Euro im Minus und wenn ich mein gehalt abhebe wäre es wie die letzten Monate so 1600 Euro im Minus.

Die Kreditkarte der Hausbank ist wohl auch mit 900 Euro im Minus, konnte damit halt immer schieben, ich wusste allerdings nicht wo ich die Karte eingesetzt habe, das es tatsächlich nur noch den Weg Insolvenz gibt, ich hatte meinem alten Anwalt (hatte die Kanzlei über Internet gefunden und ist immer nur telefonisch und per Mail in Kontakt getrteten wirklich geglaubt das er es so macht wie er es verspricht, nur der neue Insolvenzanwalt hat mir da wirklich die Augen geöffnet das ich ohne Insolvenz nicht mehr da raus kommen werde.

Ich würde nur gerne wissen, was Ihr mir raten würdet, sollte ich zumindest mein Gehalt noch abheben bar oder ist dann dann betrug, andererseits hab ich sonst gar kein Geld zum Leben für den Monat, also mich würde nur mal interessieren was Ihr mir raten würdet ?

Ich will nur nicht noch mehr ärger bekommen.

Danke im Vorfeld.

Freundliche Grüße

Stefan

Insolvenz, Schulden, Bank, Anwalt, Gesetz, Girokonto
Krankengeld 78 Wochen nach Insolvenz. In dieser Zeit eine neue Krankheit OP notwendig. Was beachten?

Hallo, über die Dauer von KG u.s.w habe ich hier schon viel gelesen. Möchte hiermit meinen speziellen Fall schildern, und hoffe auf Ratschläge von Euch. Kurzfassung: Am 30.12.2014 = 60 Jahre alt. Erwerbsminderung beim Versorgungsamt = 40% (Einspruch auf 50% läuft).

Ab Juni 2001 in der Firma beschäftigt gewesen. Firma hat im Juli 2012 Insolvenz beantragt. Insolvenzgeld für Juli, Aug, Sept. 2012 erhalten. Kündigung durch Insolvenzverwalter am 08.Okt..2012 zum 31.Jan .2013 erhalten. Arbeitsunfähig ab 27.Sep.2012 (Burnout)
Lohnfortzahlung v. Insolvenzverwalter bis 07. Nov. 2012 erhalten. Zur Zeit weiterhin Arbeitsunfähig (Burnout) und Erhalt v. Krankengeld. Krankenkasse drängte im Aug. 2013 auf einen REHA- Antrag. Inzwischen eingereicht. Es steht evtl. innerhalb der laufenden Arbeitsunfähigkeit im Febr. 2014 eine Hüft OP an.

Das war kurz beschrieben was sich ereignet hat. Jetzt meine Fragen: Ab wann bis wann bekomme ich durch (Burnout) mein Krankengeld (78 Wochen). Zählt die Lohnfortzahlung durch Insolvenzverwalter mit zu diesen 78 Wochen? Habe ich durch evtl. Hüft OP nochmals evtl. 78 Wochen KG- Anspruch (weil andere Krankheit)?

Was müsste ich derzeitig und in Zukunft machen? REHA- Antrag durch Krankenkasse (Rentenversicherung) muste ich ja stellen. Was ist nach der "Aussteuerung" der Krankenkasse nach 78 Wochen durch (Burnout)? Weiterhin Arbeitsunfähig. Was bekomme ich an Geld u. von wem ALG 1? Arbeitsfähigkeit beenden (provorma) um nicht in finanzielen Nöten zu geraten? Sollte ich die Hüft OP evtl. verschieben?

Fragen über Fragen. Bin fast 60 Jahre alt, und dieses"Thema" was mache ich, was ist besser u.s.w. ist für mich "Neuland". Darüber machen sich wahrscheinlich keine Mitmenschen Gedanken. Hatte auch nicht erwartet das diese Probleme noch mal kommen könnten. Aber in vielen Sachen findet man auch im Internet keine Antwort.

Ich würde mich freuen von Euch einige Antworten zu bekommen. Meinen Fall habe ich versucht zu beschreiben. Falls Ihr noch Fragen habt, meldet Euch.

Danke

Insolvenz, Finanzen, Krankengeld

Meistgelesene Beiträge zum Thema Insolvenz