Nachzahlung Einkommenssteuer wegen Insolvenzgeld?

Hallo,

ich stehe schon seit längerem in "Verhandlung" mit dem Finanzamt wegen meines Einkommenssteuerbescheids für das Jahr 2012. Das Finanzamt hat eine Nachzahlung in Höhe von ca. 780€ erhoben, begründet wurde dies mit dem Progressionsvorbehalt. Ich habe dazu auch ehemalige Kollegen befragt. Diese hatten keine derartigen Nachzahlungen.

Bevor ich jetzt meinen Einspruch zurückziehe, wollte ich mir noch eine dritte (und vierte, fünfte..?) Meinung dazu einholen.

Im Jahr 2012 habe ich monatlich 1800€ brutto verdient. Mein damaliger AG hat dann Insolvenz angemeldet. Für September und Oktober habe ich Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit erhalten (jeweils knapp 1200€). Zum 1.11.2012 habe ich dann direkt einen neuen AG gefunden.

Im Antwortschreiben des Finanzamts heißt es wörtlich:

"Der Steuersatz in Höhe von 16.1171% [...] ergibt sich aus den an Sie gezahlten Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.10.2012)."

Ich habe das Finanzamt bereits dazu befragt, allerdings keine verständliche Antwort bekommen. Als Werbungskosten wurden lediglich die 1000€ Werbungskostenpauschale berücksichtigt.

Bei einem Steuersatz von 16,1171% und einem zu versteuernden Betrag von ca. 2400€ komme ich auf ca. 386€ und nicht auf 780€. Wie kommt diese Differenz zu Stande? Oder anders gefragt: Wie kann aus zwei Monaten Insolvenzgeldbezug eine Einkommenssteuerlast von 780€ entstehen?

Liegt dort irgendwie ein Fehler vor? Lohnt es sich weiter dagegen anzugehen und ggf. einen Steuerberater / Anwalt einzuschalten?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Wenn noch Informationen fehlen, liefere ich diese gern nach.

MfG Marco

Insolvenz, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Finanzamt, insolvenzgeld, Widerspruch
KFZ-Versicherung Ablehnung Bonität?

Ein Client hat ein Insolvenzverfahren durchlaufen und mit RSB Mitte 2012 abgeschlossen. Klar ist, dass die RSB bis 31.12.2015 in Schufa und anderen Auskunfteien stehen bleiben wird. Nun hat der Gute sich aber insgesamt überdurchschnittlich gut und schnell finanziell erholt und ist problemlos in der Lage, sich ein sehr gut erhaltenes Auto zu kaufen und dieses bar zu bezahlen. Darüber hinaus existieren weitere Ersparnisse und ein gutes, sicheres und regelmäßiges Einkommen.

Der Client taucht nur deshalb jetzt wieder auf, weil er sein Auto nicht zu versichern weiß. Logischerweise wird jeder angefragten Versicherung aufgrund der noch vorhandenen Eintragungen eine negative Bonität mitgeteilt. Daraufhin erfolgt grds. die Ablehnung des Versicherungswunsches des Clienten. Er bekommt das gesetzlich vorgeschriebene Angebot einer Haftpflicht gegen Jahresbeitrag auf Vorkasse. Obwohl der Client nicht nur Vorkasse für die gewünschte Kasko, sondern sogar Kaution angeboten hat, geht kein Weg rein. Meine Verhandlungsversuche in seinem Auftrag mit div. Versicherungen sind heute ebenfalls gescheitert.

Gibt es denn keine Versicherung, die gegen entsprechende Sicherheitsleistungen das versichert, was der Kunde versichern möchte? Ich meine, ich kann doch nicht (ehemals) verschuldeten Menschen erzählen, sie könnten nach ein paar Jahren wieder von vorne anfangen, wenn sie sich nicht einmal gegen Vorleistungen gegen weitere oder erneute finanzielle Schwierigkeiten schützen dürfen!? Kein Mensch würde einen Jahreswagen einfach nur Haftpflicht versichern. Warum wird das von einem -angeblich- sowieso schon nicht solventen Menschen verlangt oder unterstellt man hier einfach, dass er sich sowas eigentlich gar nicht leisten können dürfte?

Kennt jemand eine rechtliche Lücke, die zur gewünschten Versicherungsleistung führt oder eine Versicherungsgesellschaft, die in solchen Fällen empfohlen werden könnte?

Danke für Eure Ratschläge.

Insolvenz, Versicherung, Recht, Bonität, Schufa

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