Guten Tag,
Folgendes Problem ergibt sich aktuell, da bei uns die Hauptstraße für mindestens einen Monat voll gesperrt sein wird, überlegt das Bauamt an unserer Grundstücksgrenze eine neue Straße zu bauen.
Aktuell ist es ein Trampelfahrt, aber ein Auto würde dort sicherlich durchpassen.
Die Straße wäre dann zwischen 2 Grundstücken, unser Grundstück und der Nachbarin und der Trampelfahrt [der mittig durch geht] würde dann in eine Straße umgewandelt werden.
Nun die Frage, gibt es für das Land Hessen, eine genaue Mindestgrenze, vom Grundstücksende, zur Straße und was wäre der Wert?
Dürfen die einfach eine "Straße" dort hinbauen? , noch ist es unklar ob es auch asphaltiert werden soll.
Auch ob die Straße für die Bauzeit gedacht ist oder auf ewig bleiben soll ist noch nicht geklärt.
Falls jmd Tipps hat, wie man sich dagegen weher könnte, bitte alle Infos her :)
Liebe Grüße