Hecke vom nachbarn zu kurz geschnitten?

Hallo

Also erstmal kurze erklärung. Ich (14) habe meiner Mutter letzten geholfen die Hecke zu schneiden die direkt neben einer Mauer ist (da geht es halt runter zur Tiefgarage). Die Hausverwaltung hat meiner Mutter den Auftrag gegeben (weil sie halt Hausmeisterin von dem Haus ist) um dort einen Hochwasserschutz anzubringen (damit die Tiefgarage nicht bei Starkregen überflutet). Wir haben halt das was übersteht (also halt über der Mauer) weggeschnitten (zugegeben meine Mutter hat ziemlich viel von der Hecke weggeschnitten). Was ja eigentlich rechtens ist weil es ja über unser grundstück geht. Außerdem ist die Hecke ziemlich hoch und wenn ich richtig informiert bin dann muss die Hecke wenn sie 6 m oder höher ist sowieso eigentlich 2 meter (wenn ich auch hier richtig informiert bin) von unserem grundstück weg sein. Der Nachbar hat sich darüber beschwert (wie gesagt es ist halt wirklich etwas kahl) denn es wurde damals als sichtschutz gepflanzt (Man kann aber selbst nachdem wir geschnitten haben nicht durchsehen). Er meinte auch das die Hecke nie wieder wachsen würde (was nicht stimmt weil diese wieder nachwächst nach 1 bis 2 Jahren ungefähr). Wir haben dem Nachbar damals nicht bescheid gesagt denn er hat 3 mal nachdem wir geklingelt haben immer noch nicht aufgemacht. Wir haben ihm die Nummer der Hausverwaltung gegeben damit er das mit denen abklären kann (die haben uns schließlich den Auftrag gegeben). Heute kam er zu uns und meinte das wir alles bezahlen müssten.

Meine Frage ist also ob wir das bezahlen müssen oder ob dafür die Hausverwaltung haftet. Oder ob das eine Versicherung übernimmt.

Ich bin 14 und versuch meinen Eltern hier zu helfen also wenn etwas unklar ist kann ich euch nicht versprechen es klar zu machen weil ich nur das was ich hier erzählt habe mitbekommen hab.

LG

Garten, Recht, Nachbarn, Hecke
Zählt die Sperrfrist für Heckenschnitt auch für Efeuwände?

Hallo zusammen,

in knapp einer Woche beginnt ja die Sperrfrist für Heckenschnitt.

Bei uns im Hof gibt es eine hohe Mauer aus großen Steinen, voller Efeu, in der jede Menge Vögel brüten. Unser (neuer und fauler) Hausmeister wollte die letztes Jahr schon (mitten im Sommer) komplett abschneiden, aber die Vögel haben (zum Glück!!!) so richtig Terror gemacht, und so hat er abgebrochen.

Ich weis aber, das er die immer noch entfernen will, daher nun meine Frage, ob so eine Wand wie eine Hecke zu werten ist.

Wenn dem so wäre, würde ich ihm nämlich an dem Tag wo das Verbot beginnt, sagen das er nun nicht mehr schneiden darf. (Von selbst achtet der nicht auf sowas, und wenn ich es ihm nicht sage, käme ich eines Tages von der Arbeit, und alles wäre weg)

Ich muss dazu sagen, das wir seit etwas über einem Jahr einen neuen Vermieter und einen neuen Hausmeister haben, der Vermieter überlässt alles dem neuen Hausmeister, und der ist schlicht ne Faule Socke.

Setzt überall wo es geht Chemie ein, um sich Arbeit zu sparen. Statt einmal im Monat mit dem Hochdruckreiniger den Boden zu reinigen, lässt er alles 6 Monate zuwachsen mit Grünspan, so das man sich bei nässe fast den Hals bricht, und versprüht dann Chemie dagegen.

Lässt Brombeerranken die über die Mauer gewachsen kommen, bis zum Boden runter wachsen, mitten in die Walderdbeeren, so das sie da Wurzeln schlagen.

Lässt die Beete und Mauern total vermoosen.

Hat nen Baum komplett gefällt, weil das kürzen der Äste mehr Arbeit gemacht hätte.

Lässt mit Absicht Sachen erst Wuchern, damit er sie dann komplett entfernen kann.

usw

Bei unserem alten Hausmeister war das ein kleines Paradies, nun wird der Hof immer mehr zur "wüste" :(

Garten, Vögel, Recht, Hecke
Heckenschnitt alter Hecke, unten verkahlt?

Übernehme Anfang Juni einen alten Garten (Grundstück mit EFH) mit hoher, alter Hecke. Straßenseitig zieht sich diese über zwei weitere Gärtenfronten hin, was einen einheitlich gepflegten Gesamteindruck macht. Da sie zur Besichtigung noch nicht ausgetrieben hatte, vermute ich eine Berberitzenart. Insgesamt ist die Hecke ca. 2 m hoch, unten auf ca. 80 cm völlig verkahlt und wird nach oben hin allmählich dichter bis sehr dicht.

Schnitthecken mag ich nicht, weil sie in einem geplanten naturnahen Garten nicht passen. Stress mit den neuen Nachbarn möchte ich deswegen auch nicht. Sicht- und Windschutz ist jedoch gewünscht. Die Hecke steht vor den Zäunen auf Gemeindeland, wurde jedoch privat angepflanzt.

Könnte sie entfernen und stattdessen freiwachsende Vogelschutzhecke anlegen, falls die Gemeinde es erlaubt. Platz wäre genug, keiner würde behindert.

Muss die Hecke bleiben, suche ich nach Lösungen für Hinterpflanzung grundstücksseitig. Doch erstens beschattet sie stark. Zweitens werden ihre Wurzeln Neuanpflanzungen stören, mit denen ich die Verkahlung verdecken und natürlichen Übergang schaffen möchte.

Mit radikalem Rückschnitt nach Laubabwurf bis zur Verkahlung könnte ich mich anfreunden um sie dann etwas "wilder" werden zu lassen. Verträgt sie derart starken Rückschnitt? Das Gesamtbild einheitlicher Hecke wäre gestört. Aber es kann mich doch keiner zwingen ständig Pflanzen zu verstümmeln. Oder?

Werde mit den Nachbarn reden und versuchen, sie von meinem Standpunkt zu überzeugen.

Wie kann ich die Sache am sinnvollsten angehen? Mit meinen 60 Jahren ist der Genuss von Gartenumgestaltung begrenzt.

Bitte um Rat.

Pflanzen, Garten, Recht, Nachbarn, Hecke

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