Darf der Vermieter den Freigang meiner Katze verbieten?

Meine Frau und ich wohnen in einem Mehrfamilienhaus (6 Parteien) im Parterre. Wir haben eine Katze, die im Moment noch in der Wohnung gehalten wird, jedoch würden wir sie gerne zu einer Freigängerin machen. Damit wir dies tun können, hatten wir an eine Katzenleiter an unserem Balkon gedacht. Über diese könnte sie den Balkon betreten und verlassen, ohne dass es zu einer Beschädigung der Balkonabdeckung kommt.

Wir sind vor ca. 1 Monat in die Wohnung gezogen und als ich mir die Wohnung damals anschaute, habe ich mit dem Verwalter über das Halten einer Katze gesprochen. Offensichtlich kam es hierbei zu einem Missverständnis, da er mich jetzt mit großen Augen anschaute, als ich ihn wegen der Katzenleiter fragte. Er lehnte die Haltung einer Katze als Freigängerin mit der Begründung "Dann laufen hier 20-30 Katzen rum und kacken alles voll." ab.

Der Mietvertrag sagt zum Thema Katzen:

"Das Halten einer reinen Hauskatze wird nur widerruflich gestattet, solange dies mit keinen Lärm- oder Geruchtsbelästigungen für die Mitbewohner bzw. mit keinen Verunreinigungen oder Beschädigungen verbunden ist oder dadurch hervorgerufen werden. Das ist so zu beaufsichtigen, dass es weder Hausbewohner belästigt, noch Schmutz verursacht."

Ich finde die Begründung des Verwalters unsinnig (zumal hier in der Gegend Katzen herumlaufen) und die Klausel im Mietvertrag zumindest nicht eindeutig. Auf meine Fragen, was denn passiere, wenn ich die Katze laufen lasse, drohte mir der Verwalter mit einer Abmahnung.

Meine Frage ist also: Darf der Vermieter den Freigang meiner Katze verbieten?

Ich möchte um sachlich fundierte Antworten bitten. Am Besten mit Gerichtsurteilen o.Ä.

Vielen Dank im Voraus

Haus, Finanzen, Haustiere, Menschen, Katze, Recht

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