Nutzungsentschädigung nach Trennung?

Hallo zusammen,

mein Mann hat sich von mir getrennt. Da unser gemeinsames Haus (beide im Grundbuch eingetragen, Haus abbezahlt) viel zu groß wäre und ich vermutlich nicht einmal so einen hohen Kredit bekommen würde, um meinen Mann auszuzahlen, ziehen mein Kind und ich in eine kleine Wohnung (55 qm). Die Trennung ist jetzt ca. 4 Wochen her.

Mein Mann ist selbständiger Musiker und Musiklehrer. Seine Schlagzeugschule befindet sich in der Untergeschosswohnung unseres gemeinsamen Hauses.

Ich habe ja Anspruch auf Nutzungsentschädigung, so lange das Haus nicht auf ihn umgeschrieben worden ist. Hier habe ich gelesen, dass man während des Trennungsjahres nicht die tatsächlichen qm ansetzt (bei uns ca. 330), sondern so tut, als wäre er auch ausgezogen und von der fiktiven Miete einer kleineren Mietwohnung die Hälfte an mich zu zahlen wäre. So weit so gut, auch wenn ich es ungerecht finde, er will das Haus behalten und überlegt, dass seine neue Freundin einzieht (wir waren übrigens 19 Jahre zusammen, davon 17 verheiratet).

Sei es drum, wenn das Gesetz das so sagt, dann muss ich mich damit zufrieden leben. Was ist aber mit der Schlagzeugschule? Was setzt man da an? Faktisch ist es ja so, dass auch diese Räumlichkeiten zur Hälfte mir gehören... habe ich da gänzlich Pech gehabt oder was könnte ich da ansetzen?

Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus...

Vielen Dank im Voraus!

Ach und noch eine weitere Frage zum Thema: Wenn mein Mann im Haus bleibt, muss er mich ja auszahlen. Wie macht man sowas? Reicht es, wenn ein Schätzer von der Bank kommt, das Haus auf z.B. 200 000 EUR schätzt... dann hätte ich die Hälfte zu bekommen? Das scheint mir etwas zu einfach zu sein... Danke!

Haus, Recht, Trennung, Trennungsjahr
Alte Kellerdecke/Kappendecke sanieren / Bitte um Vorschläge oder Rat?

Hallo liebe Community,

ich habe ein Haus das von ca. 1930 ist.

Die Kellerdecke würde ich gerne sanieren. Der Arbeitsaufwand ist mir dabei egal. Geld spielt zwar eine Rolle, aber ein Vermögen bzw. ein Abbruch kommt nicht in Frage.

Es handelt sich bei der Decke um eine Kappendecke mit Stahlträgern.

Die Stahlträger sehen noch gut aus. Sie haben lediglich oberflächigen Rost.

Die Kellerdecke wurde noch nie saniert.

Leider musste ich einen Bruch einer Kappe feststellen. Der Bruch liegt in der letzten Kappe zur Außenwand.

Der Riss ist ca. 1cm breit.

Nun möchte ich gerne die Decke sanieren.

Mit einem Maurermeister habe ich bereits gesprochen. Da ich aber so viele Infos wie möglich haben möchte, bitte ich euch mir ein wenig unter die Arme zu greifen.

Natürlich möchte ich so viel wie möglich alleine bzw. mit meinem Vater erledigen. ( Ich baue gerne und habe mir viel handwerkliches Geschick angeeignet).

Viele Punkte der Sanierung sind auf meinen Mist gewachsen, die ich gerne unbedingt gemacht haben möchte. Diese Punkte werde ich unten mit einem * versehen.

Der Plan schaut wie folgt aus.

Schüttung komplett entfernen

Eine Art Ringanker -zur Lastverteilung- in die Außenmauern Schlagen/Fräsen/Schneiden

Die Mauer ist zwischen 50-55 cm Dick. Ich würde bis zur Mitte also ca 20-25cm ausstemmen.

Zwickel ausbetonieren und Beton bis 5cm über Kappe versehen.

Der Beton wird mit Stahlstreben und Stahlmatten bewährt bis hin zum " Rinkeranker"

Gebundene Schüttung auf den Beton und anschließen Trockenestrich.

Das möchte ich im übrigen im gesamten Erdgeschoss machen. Sollte ich dies aus einmal machen oder

kann ich Zimmer für Zimmer betonieren ?

Natürlich würde ich bis zur Aushärtung die Stahlträger von unten mit Sprießen abstützen.

Bei den Stahlträgern handelt es sich um doppel T-Träger.

Was haltet ihr von dem Vorhaben ?





Haus, bauen, Bau, Handwerk

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