Schwarzbau aufstocken?

6 Antworten

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Schwarzbau = ohne Baugenehmigung gebaut.

Bei den Behörden bekannt.. ja, man fährt als (Ortspolizeibehörde) daran vorbei ;-)

Im Grundbuch eingetragen: verwirrt mich, muss eine länderspezifische Regelung sein. Bei mir im Grundbuch ist nur Grundstück, Eigentümer und Belastung eingetragen-aber keine Bebauung.

Kannst dies mal lesen

https://www.advocado.de/ratgeber/grundstuecks-und-immobilienrecht/baurecht/bestandsschutz-im-baurecht-auf-was-sie-bei-ihrer-eigenen-immobilie-achten-sollten.html

Sofern für dein Grundstück kein Bebauungsplan existiert, du dich außerhalb der bebauten Ortslage befindest ( Flächennutzungsplan?) - Füße still halten, nichts tun.

Innerhalb der Bebauung hast du vielleicht durch die Genehmigung des Schornstein einen Bestandsschutz. Würde ich evtl von einem Anwalt, welcher die regionalen Vorschriften kennt, prüfen und einschätzen lassen.

Ebenso solltet ihr vor Kaufvertrag bedenken, dass sämtliche Kaufverträge zwecks Prüfung auf gesetzliches Vorkaufsrecht vom Notar an die Gemeinde gesendet werden.

Sofern du dann noch kaufen willst und Bauantrag für eine Änderung stellen willst: kannst du davon ausgehen, dass du alle Anträge so einreichen musst, dass sie der aktuellen LBO gerecht werden. Hier kommt nicht nur der Umbau auf dich zu.

Als Freund: würde ich hier schon überhaupt nicht einsteigen. Sollte deine Freundin allein von ihrem Vater übernehmen. Sofern du doch Geld rein steckst: auf anderer vertraglicher Grundlage zwischen dir und Freundin.


Domi1408a 
Beitragsersteller
 07.04.2020, 02:15

Ich danke dir für deine Antwort.

Bei dem Haus ist alles irgendwie komisch, mein Schwiegervater hat mir erzählt das nachdem sein Vater das Haus fertig war kamen die Behörden dann hat sein Vater Strafe bezahlt.

Nachdem die Strafe bezahlt war hat er Anträge für die Erschließung (Wasser,Abwasser, Strom) gestellt wurde alles genehmigt.

Dann wurde kurz vor dem tot seines Vaters noch eine Heizung verbaut und da wurde der Schornstein verbaut und auch alles genehmigt.

Und dann noch der Grundbuch eintrag.

Deshalb macht mich das alles so unsicher ob sie das aufstocken vom Hintern Anbau (genehmigt) !

Nicht auch genehmigen.

Das ist alles seltsam.

Hast du da noch eine Idee? ;)

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kabbes69  07.04.2020, 17:26
@Domi1408a

eine Idee nicht wirklich. Ich persönlich würde hier nicht einsteigen.

Wäre es mein Elternhaus, ich aktuell nicht in dem Haus wohne: würde ich den Erbfall abwarten. Die Nummer wäre mir zu heiß. Wenn ich dann im Zuge der Erbfolge Eigentümer werde, nehme ich Kontakt mit dem Bauamt auf. Dann kann ich dort unverbindlich vorsprechen, wegen meiner Idee vom Umbau. Im Hinterkopf habe ich aber bereits bei Annahme der Erbschaft die Abrisskosten im Hinterkopf.

Mein Geld würde ich ein Objekt stecken für welches alles klar dokumentiert ist.

Will ich an meinem Elternhaus unbedingt festhalten, stecke ich lieber im Vorfeld Geld in den Anwalt, bevor ich mit einer Schenkung möglicherweise viel Ärger und Unkosten übernehme.

Evtl. kannst du ja einen Bekannten beim Bauamt vorbei schicken, der ein Erwerbsinteresse vorgibt und zumindest den Bebauungsplan oder eben den Flächennutzungsplan einsieht, vielleicht findest du dies auch im Internet auf der Seite deiner Gemeinde..

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Verlässlich kann ich dazu leider nichts sagen, aber aus verschiedenen Beiträgen zu ähnlichen Problemen in TV-Magazinsendungen habe ich den Eindruck, daß man in dieser Situation Behördenkontakte möglichst meiden sollte. Das fragliche Haus ist ein Schwarzbau, bisher ist das den Behörden offenbar nicht aufgefallen. Wie heißt es sprichwörtlich: Schlafende Hunde soll man nicht wecken!


Domi1408a 
Beitragsersteller
 06.04.2020, 01:09

Danke für deine Antwort, das Haus ist geduldet, und hat einen Grundbuch Eintrag. Es wurde auch schon mal eine Genehmigung für einen Schornstein erteilt.

Und bei den Behörden ist das Haus und das vom Nachbarn bekannt.

Also Angst vor Behörden brauch wir nicht haben.

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nein wegen der statig wartet mal ab vieleicht bekommt ihr noch Ärger mit der Behörde wegen dem >Schwarzbau

das haus wurde vor circa 65 Jahren schwarz gebaut

nein ..... darauf darfst Du ganz sicherlich nicht auch noch aufstocken.

Und bevor ihr dieses Haus übernehmt solltet ihr Euch kundig machen, bevor ihr letztendlich die Abrisskosten zu tragen habt.

Weck keine schlafenden Hunde...


Domi1408a 
Beitragsersteller
 06.04.2020, 01:03

Das Haus ist geduldet und hat einen Grundbuch Eintrag, oder was meinst du mit deiner Antwort?

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schelm1  06.04.2020, 12:25
@Domi1408a

Die Duldung, sowie hier Änderungen eintreten,  könnte angefochten und widerrufen werden.

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