Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung Verträge, was passiert beim Besitzerübergang nicht Eigentümerwechsel?

Hallo,

sagen wir mal der Verkäufer (Eigentümer) hat die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung Verträge nicht gekündigt. Es läuft von 01.01.2018 - 01.01.2019 (wenn nicht vor 3 Monate gekündigt wird verlängert es sich um 1 Jahr weiter). Es würde zu monatliche Zahlung gewechselt, also man zahlt nicht mehr 1800€ jährlich, sondern 150€ monatlich und es wird monatlich per Lastschrift abgebucht.

Was, wäre wenn der Verkäufer am 02.2018 die Immobilie verkauft, und nur der Besitzerübergang erfolgt am 04.2018. Im Kaufvertrag steht es übernimmt nach der Zahlung des Kaufpreises alle Verträge, ab nächsten Monat des 1 Tag, sagen wir mal er zahlt am 20.03.2018 und ab 01.04.2018 ist der Käufer der neue Besitzer.

Wer muss jetzt die monatliche Zahlung (ab 01.04.2018) vornehmen? Falls der Käufer die Verträge weiter behält?

Edit: Ich hab die Lösung gefunden um es besser zu verstehen mit Zeitangaben hier die Info.

Nehmen wir einfach, die Beispiele dich ich genannt habe. Die Verträge von Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung laufen von 01.01.2018 - 01.01.2019, sonst wurde sofort in der ersten Januar Woche den vollen jährlichen Beitrag abgebucht von 1800€. Aber von 2018 - 2019 hat man mit der Versicherungen vereinbart, auf monatliche Zahlung zu wechseln. In diesem Beispiel Fall 150€ monatlich wird abgebucht.

Nehmen wir den Beispiel hier weiter, im Kaufvertrag steht der Käufer übernimmt ab Besitzerübergang Nutzen und Lasten ab nächsten Monat des 1 Tag (das heißt, er kriegt die Mieten und alle Verträge). Aber, weil bei Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung es anders geregelt ist, gilt der Wechsel erst, wenn der Eigentumwechsel statt gefunden hat, bis dahin ist der bisherige Eigentümer (Verkäufer) für die Kosten zu ständig.

Sagen wir mal der Besitzerübergang erfolgt, wenn der Käufer den Kaufpreis zahlt, also nehmen wir das Beispiel nochmal, also am 20.03.2018 den Kaufpreis gezahlt. Ab 01.04.2018 der neue Besitzer, weil der Käufer einverstanden ist bis zum Eigentumwechsel die monatliche Kosten der Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu übernehmen, wird seine Bankverbindung, für den Bankeinzug dafür verwendet. 

Dann sagen wir mal, die Stadt war so schnell und der Eigentumwechsel ist am 15.04.2018 erfolgt, man sieht es im Grundbuchauszug. Ab hier ist der Käufer der neue Eigentümer, und für die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu ständig. Weil er vorher gesagt hat, er möchte nicht kündigen, wird er ab 01.05.2018 die nächste monatliche Zahlung weiter übernehmen müssen.

Aber der Verkäufer ist erst raus, wenn der Käufer oder Verkäufer der Versicherungen meldet mit dem Eigentumwechsel. Wichtig hier nochmal die Versicherungen sofort darum bitten, es zu erledigen, ist auch ihre Pflicht. Nur dadurch ist der Verkäufer nicht mehr Inhaber des Vertrages. Damit man keine Probleme in der Zukunft bekommt, wie sie haben den Beitrag nicht bezahlt oder so.

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Kann man den Ehepartner einfach so aus der gemeinsamen Wohnung klagen?

Wieder mal bin ich überrascht, was in unserem Rechtsstaat alles möglich zu sein scheint, aber weil ich es irgendwie doch nicht ganz glauben kann, wollte ich mal nachfragen.

Folgende Situation:

Ein Freund von mir ist seit 10 Jahren verheiratet und hat mit seiner (Noch)-Ehefrau ein gemeinsames Kind im Alter von 8 Jahren. Die beiden wohnen in einem abbezahlten Haus, das jedem genau zur Hälfte gehört. Nun hat sie sich aber in einen anderen Mann verliebt und will sich daher von meinem Freund trennen. Knackpunkt an der Sache ist nun, daß sie von ihm fordert, aus dem gemeinsamen Haus auszuziehen. Und sollte er das nicht freiwillig tun, würde sie ihn herausklagen. Seine Rechtsanwältin hat ihm angeblich bestätigt, daß das möglich wäre.

Und da frage ich mich nun, mit welchem Recht sie das kann bzw. warum es überhaupt möglich ist, jemandem aus seinem Eigentum herauszuklagen. Und wenn überhaupt wäre doch eigentlich sie diejenige, die gehen müsste, da sie ja die Verursacherin dieser Situation ist. Er hat sich ja überhaupt nichts zu schulden kommen lassen und es kann doch nicht sein, daß er sich jetzt eine andere Wohnung suchen muß, nur weil seine Frau sich neu verliebt hat. Natürlich müsste sie ihn dann auch auszahlen, aber er wäre somit quasi gezwungen, seinen Anteil am Haus zu verkaufen und seine Wohnung aufzugeben, obwohl er das weder möchte noch irgendwas dafür kann. Und das ist mit meinem Rechtsempfinden irgendwie nicht vereinbar.

Nicht einmal säumige Mieter bekommt man aus der Wohnung so einfach raus und dann soll das gehen, wo jemandem das Haus bzw. die Wohnung sogar zur Hälfte gehört.

Sitmmt das so und wenn ja, mit welcher Begründung?

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Jobcenter zahlt Arbeitslosengeld und Wohnung mit 18 Jahren?

Geht das ohne das die Eltern kontaktiert werden und das Jobcenter sich das Geld von denen zurück holt?

Ich frage nicht weil ich ein pubertierender Teenie bin, der auf Abstand geht wegen Freiraum, sondern weil ich wirklich psychische Probleme habe und lernen will klarkommen und mein Leben hinzukriegen.

War auch schon sehr oft in Therapie..erfolglos bisher..was aber nicht heißt das ich es nicht weiterhin versuche.

Es wäre einfach (zum jetzigen Zeitpunkt) besser wenn meine Familie da nichts mit zu tun hätte.

Arbeiten geh ich auch, Teilzeitarbeit momentan und in Zukunft werde ich auch ne Ausbildung beginnen, ich will also auch nicht ewig auf Arbeitslosengeld angewiesen sein. Sollte nur ne Starthilfe sein..

Aber darum geht es nicht.

Es geht nur darum, ob das geht das eben das Jobcenter wirklich ohne jeglichen Kontakt zu meiner Familie (die auch gut verdient also ich hab kein Anspruch auf Bafög...) mir Wohnung finanziert und Arbeitslosengeld 2 auszahlt?

Beispielsweise bei einer schweren psychischen Erkrankung? In Therapie will ich auch weiterhin gehen bzw wieder, ich will dran arbeiten, doch noch bin ich eben nicht so weit und brauche das erstmal so.

Also was denkt ihr?

Liebe Grüße

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