Was bedeutet eine "Aufrechnung" für eine Nachzahlung bei der ARGE

Ich hatte im letzten Jahr, um die 1000 Euro von der ARGE zuviel bekommen. Es ging darum, das die Zinsen für mein Eigenheim laut neuem Kreditvertrag weniger wurden. Ich hatte damals den aktuellen Kreditvertrag mit einer Anmerkung in den Postfach bei der Arge eingeworfen.Nach ungefähr 2 Monaten reichte ich den Antrag für die Weiterbewillung bei der Arge ein und daraufhin bekam ich einen Mahnschreiben von denen, das ich meine Meldepflicht nicht wahrgenommen hätte und das ich zu Unrecht über 1000 € bekam. Heute bekam ich einen Schreiben, da steht irgendetwas mit Aufrechnung und 30 % von Regelsatz..

Für den Fall, daß die Leistungen zu erstatten sind, weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass ich beabsichtige, den zu erstattenden Betrag gegen Ihren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II nach § 43 SGB II in Höhe von bis zu 30 v.H. der für Sie und Ihre Kinder maßgebenden Regelleistung monatlich aufzurechnen. Der Vollzug der Aufrechnung in der vorgesehenen Höhe hat zur Folge, daß sich bis zur Tilgung der Forderung der Auszahlungsbetrag zur Erfüllung Ihres Leistungsanspruches jeweils um den o.a. Aufrechnungsbetrag vermindert und Ihnen deshalb für Ihren Lebensunterhalt nur ein entsprechend geringer Betrag zur Verfügung steht.

Werden jetzt zusätzlich noch 30 % von meiner Regelleistung abgezogen oder muss ich nur das zuviel bezahlte Betrag zurückzahlen.

Arbeitsamt, Hartz IV, Mahnung

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