Ich stehe davor, gekündigt zu werden und mir droht längere Arbeitslosigkeit. Eine Riester-Rente o.ä. habe ich nicht abgeschlossen, sondern die Ersparnisse fürs Alter auf der Bank. Hartz IV würde ich nach der Alg-1-Zeit also nicht bekommen, ein Verschweigen der Ersparnisse erscheint mir unmöglich und zu gefährlich.

Wenn ich mich richtig informiert habe, bleiben also nur die Möglichkeiten, mit den Ersparnissen einen Rentenvertrag abzuschließen, der erst mit 67 ausgezahlt wird (das will ich nicht) oder das Ersparte (so viel ist es nicht) in eine winzige Wohnung zu stecken und sie selbst zu nutzen. (Liege ich bis hier richtig?)

Wie kurz vor einer Arbeitslosigkeit darf eine Wohnung denn noch gekauft werden, damit sie bei nicht wieder verkauft werden muss? Darf sie auch noch während der Alg-1-Phase gekauft werden oder ist das schon zu spät? Wäre der Kauf einer gemeinsamen Wohnung mit dem Partner eher ratsam oder nicht (Stichwort Bedarfsgemeinschaft)?