Hallo,

meine Schwiegermutter hat Probleme mit dem Sozialamt - sie lebt in einer Zweck-WG mit dem Eigentümer des Hauses.

Sie hat eigene 30m² und von den beiden Parteien werden 60m² gemeinsam genutzt. Sie zahlt 300.-EUR Kaltmiete.

Sie bekommt 450.- EUR Rente.

Nun hat das Sozialamt die Darlehens/Zinsbelastung des Eigentümers angefragt (dieser zahlt noch das Darlehen ab).

Weiterhin behauptet das Sozialamt das meine Schwiegermutter in einem "Untermietberhältniss" wäre (wegen WG???) ---- sie bekommt nur einen Teil der Darlehensbelastung (ca. 160 EUR) bezahlt!

Angeblich wurde sie nicht als Bedarfsgemeinschaft eingestuft.

Wie kann es sein das die monatlichen Darlehensbelastungen des Vermieters ausschlaggebend über die Sozialhilfeleistung sind???

Wieso ist sie in "Untermiete"? Sie hat doch direkt einen Mietvertrag mit dem Eigentümer?

Seht ihr irgendeine Rechtsgrundlage?

Bitte keine antworten mit "Nehmt euch nen Anwalt" - ich würde selbst gerne verstehen was hier läuft.