Vor ca. 81/2 Jahren gewährte mir das Sozialamt eine Erstausstattung, im Jahr 2010 bin ich in eine Bedarfsgemeinschaft zu meinem Freund gezogen und hatte aufgrund der Zeit und des Verschleisses der alten (damals schon gebraucht) Möbel sowie der Entfernung über 800km keine Möbel mitnehmen. Jetzt haben wir eine Weile bei seinen Eltern gewohnt und müssen jetzt aber raus in eine eigene Wohnung. Leider besitzen wir keine Möbel. Deshalb die Frage würden wir eine Erstausstattung nochmal bewilligt bekommen auf Darlehensweise oder mein Freund da er nie Erstausstattung bekommen hat bzw auch nie eigene Möbel besaß? Für Antworten bin ich Dankbar.

Gruß J.