Folgende Situation: Ich habe vor demnächst mit meiner Freundin zusammenzuziehen. Ich bin sozialversichungspflichtig beschäftigt und verdiene ca. 1900 € Netto, zahle allerdings 875 € Unterhalt für meine 3 Kinder an meine Ex-Frau. Meine Freundin ist zur Zeit, nach Erziehungszeit, ALG2-Empfängerin.
Voraussichtlich wird die Arge bei uns eine Bedarfsgemeinschaft feststellen, was ja soweit auch richtig ist. Folgt daraus auch eine Unterhaltspflicht ggü. meiner Freundin, ähnlich der einer Ehefrau bzw. meiner Kinder? Und wenn ja, welchen Rang hat sie? Ist sie der Unterhaltspflicht ggü. meinen Kindern über- oder untergeordnet?