jetzt angemeldet bei Jobcenter?

7 Antworten

Der Gedanke dahinter ist, dass man ab 15 eine Lehre machen kann. Es ist wohl schon öfter vorgekommen, dass auf die Kinder von Hartz IV-Familien Druck ausgeübt wurde, die Schule abzubrechen und sich schnell eine Ausbildung zu suchen, damit sie schneller die Bedarfsgemeinschaft mit eigenem Einkommen unterstützen.

Aber niemand kann Dich zwingen, die Schule zu verlassen, wenn Du z.B. noch Abi machen willst. Falls es soweit kommt, beantragt einen Beratungsschein und lasst Euch von einem Anwalt helfen.

Wenn deine Eltern im ALG - 2 ( Hartz - lV ) Bezug sind, dann bist du das im Regelfall auch, solange du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst.

Nur haben deine Eltern unter 15 Jahren für dich keinen ALG - 2, sondern nur Anspruch auf Sozialgeld gehabt, weil du unter 15 noch nicht als arbeitsfähige Person angesehen wurdest, an der Höhe des Bedarfs ändert sich dadurch aber nichts.

Das Jobcenter möchte eigentlich von deinen Eltern bzw.dir nur wissen was du in nächster Zeit machen möchtest, es würde ja z.B. auch die Möglichkeit bestehen das du eine Ausbildung beginnst.

Wenn du aber weiterhin die Schule besuchst, dann möchten sie eine Schulbescheinigung und dann gibt es im Regelfall erst einmal auch keine weiteren Termine für dich.

Das Änderungen in den wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnissen zu melden und nachzuweisen sind galt auch schon vor deinem 15 Lebensjahr und das sollten deine Eltern eigentlich wissen, also z.B. wenn du nebenbei nun etwas Geld verdienen möchtest oder einen Ferienjob ausüben willst.

Was sich ab deinem 15 Lebensjahr auch ändert ist, dass du nun selber eine Krankenkasse wählen musst, weil man ab der Vollendung des 15 Lebensjahres nicht mehr kostenlos über ein Elternteil in der Familienversicherung mitversichert werden kann.

Du bis dann also ab 15 dann selber ein Mitglied einer Krankenkasse.

Wenn Deine Eltern Arbeitslosengeld 2 beziehen ("angemeldet sind ..."), dann bist Du automatisch Mitglied ihrer Bedarfsgemeinschaft, wenn Du bei ihnen lebst.

Ab Vollendung des 15. Lebensjahres giltst Du als erwerbsfähig und Deine Eltern bekommen für Dich auch Arbeitslosengeld 2. Vorher haben sie für Dich Sozialgeld bekommen aber das ist eigentlich nur ein anderer Name.

Du hast jetzt sozusagen die gleichen Rechte und Pflchten wie alle anderen Arbeitslosengeld 2 - Empfänger.

Wenn Du allerdings noch zur Schule gehst, wovon ich mal ausgehe, dann sollte das Jobcenter Dich weitestgehend in Ruhe lassen.

Wenn Du zu Terminen beim JC mußt, dann nimm eine erwachsene Begleitperson mit!

Es ist besser, da als Minderjährige/r nicht alleine hinzugehen ...

Hallo,

deine Eltern sind beim Jobcenter gemeldet? Dann melden sie sich auch bei dir.... du bist 15 und hast deine reguläre Schulzeit schon hinter dir, heißt, deine 9 Pflichtjahre sind vorbei und theoretisch könntest du eine Ausbildung beginnen oder arbeiten gehen. Dann würdest du Geld verdienen und das würde bei deinen Eltern angerechnet werden.

Schick einfach deine Schulbescheinigung dorthin und alles läuft wie bisher...

du lebst schon seit dem deine Eltern Alg2 beziehen auf „Hartz 4“.

du bist nun 15 und kannst demzufolge eine Ausbildung beginnen ( sofern du nicht mehr zur Schule gehst ).