Folgender Fall:
Arbeitslose, volljährige Person unter 25 verlässt eine Bedarfsgemeinschaft, zieht in einen anderen Haushalt mit erwerbstätigen Personen, ist dementsprechend finanziell abgesichert da für sie gesorgt wird und möchte somit freiwillig auf Hartz 4 Leistungen verzichten, da sie nicht mehr benötigt werden. Stellt deshalb auch keinen Antrag beim Jobcenter der einen Auszug hätte erlauben oder verbieten können, sondern zieht einfach in den anderen Haushalt.
Ist diese Person dann automatisch kein Empfänger mehr? Reicht es aus, wenn der Kopf der Bedarfsgemeinschaft, auf dessen Konto ohnehin alle Leistungen für alle Beteiligten ausgezahlt werden, dem Jobcenter meldet dass die Bedarfsgemeinschaft um eine Person geschrumpft ist? (Was sie ja ohnehin tun muss sobald ein Auszug stattgefunden hat) Oder muss sich der Ausgezogene selbst separat noch einmal beim Jobcenter melden um den eigenen Anteil der bezogenen Leistungen abzumelden?
Wie gesagt: Das Bankkonto auf welches das GESAMTE Arbeitslosengeld, also ALLE Anteile der einzelnen Bedarfsgemeinschaftsmitglieder ausgezahlt wird, gehört NICHT dem Ausgezogenen, sondern dem Kopf der Bedarfsgemeinschaft.