Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, da ich bei Google nicht wirklich fündig wurde. Ich habe gestern in meinen Unterlagen einen Scheck des Anwaltes meines verstorbenen Stiefvaters entdeckt. ein " Vorzeitiger Erbausgleich " darauf ist vermerkt : " es ging nunmehr von der Gegenseite die vereinbarte Zahlung hier ein abgzgl. der eig. Gebühren " - der Scheck ist von 1991 - die Summe beträgt ca. 15.000 D-Mark. habe ich darauf noch Anspruch ?
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