Hallo zusammen,
wenn man eine UG gegründet hat und diese auch schon im Handelsregister eingetragen hat, wie viel Zeit darf dann vergehen bis man diese beim Gewerbeamt anmeldet? Wenn man erst 6 Monate später die erste Rechnung schreiben muss, reicht es dann "kurz" vorher das Gewerbe anzumelden, oder gibt es irgendwelche Pflichten direkt nach dem Handelsregistereintrag das Gewerbe (UG) anzumelden?
Und muss ich der Krankenversicherung mitteilen das ich eine UG habe sobald ich das Gewerbe angemeldet habe, oder schon wenn die Firma im Handelsregister (ohne das es bisher als Gewerbe angemeldet wurde) eingetragen ist?
Bei der Gewerbeanmeldung wird dem Finanzamt alles automatisch übermittelt - ich muss mich nicht selbst beim Finanzamt melden, oder?