Unternehmensgegenstand formulieren?

Hallo zusammen,

habe zu dem Thema bisher definitiv nichts finden können. Grundsätzlich heißt es ja, der Unternehmensgegenstand solle logischerweise so weitläufig wie möglich formuliert sein, auch wenn das zuständige Handelsregister versucht ihn möglichst eng zu halten.

Nun aber die Frage: Ist das wirklich nur das zuständige Handelsregister, welches da zustimmen muss? Oder auch der Notar, das Gewerbeamt, etc.? Was passiert bei Nichtbeachtung und wer definiert letztendlich was genau erlaubt ist wenn der Unternehmensgegenstand nicht eindeutig formuliert wurde?

Um es konkret zu machen...

Beinhaltet dieser kürzere:

Das Erbringen von Online-Marketing- und E-Commerce-Dienstleistungen, der Aufbau und Betrieb von Internetportalen und Online-Shops sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten.

diesen längeren und ausführlicheren:

Das Erbringen von Online-Marketing- und E-Commerce-Dienstleistungen, der Aufbau und Betrieb von Internetportalen und Online-Shops sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten wie das Vermieten von Online-Werbeplätzen, der Vertrieb, die Logistik sowie der Handel und die Entwicklung beziehungsweise Herstellung oder Erbringung von wechselnden Produkten und Dienstleistungen.

Unternehmensgegenstand oder könnte es zu Problemen oder Unstimmigkeiten/Uneinigkeiten mit der Phrase alle damit einhergehenden Tätigkeiten kommen? Wenn ja, mit wem? Habe diesen Satz bereits des öfteren gelesen, letztendlich kann das ja aber fast alles sein je nachdem wie der Satz beginnt oder?

Scheint mir alles ziemlich schwammig zu sein... Danke im Voraus für alle Antworten.

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