Ich habe neulich eine GmbH mit 25.000 Stammkapital gegründet. Allerdings nur 12.500 eingezahlt. Kann ich statt die restliche 12.500 einzuzahlen stattdessen versteuertes Gewinnmittel ins Stammkapital umbuchen? Und somit wäre die 12.500 Forderung auf mich persönlich nichtig? Ich bin Alleingesellschafter.