Firmenwagen bei Wiedereingliederung

Hallo zusammen, nächsten Montag beginne ich nach 3 Monatiger Krankheit wieder mit der Arbeit und nehme eine Wiedereingliederung in Angriff. Dies bedeutet, dass ich 2 Wochen lang 2 Stunden am Tag, danach 2 Wochen 4 Stunden am Tag, und 2 Wochen 6 Stunden am Tag arbeiten werde. Ich hatte bisher immer einen Firmenwagen, dieser wurde mir nach 6wöchiger Krankhheit abgenommen, was auch völlig normal ist. Zur Wiedereingliederung soll ich nicht im Außendienst arbeiten, sondern bei uns in der Werkstatt - was mir das bringen soll ist mir schleierhaft, aber gut - Ich bekomme auf jeden Fall meinen Firmenwagen erst nach den 6 Wochen Wiedereingliederung wieder zurück laut Personalchef. Da ich kein eigenes Auto besitze, bin ich auf die Öffentlichen angewiesen, und wäre täglich pro Weg 2-3 Stunden unterwegs. Das ganze würde mich auch täglich 20€ kosten, also im Monat circa 400€. Ich bekomme nach wie vor Krankengeld, bei meiner Kasse sind das 90% des Nettolohns. Das reicht zwar, aber das reicht auf keinen Fall um 400€ davon in Fahrkarten zu investieren. Mein Arbeitgeber lässt sich auf keinen Kompromiss ein (z.B. dass ich 200€ monatlich für das Firmenfahrzeug zahle, er es mir dafür zur Verfügung stellt) o.ä. Nun habe ich mit meiner Krankenkasse gesprochen, die meinten, dass es natürlich wenig Sinn mache, mich arbeiten zu lassen wenn ich täglich länger unterwegs bin, wie dass ich effektiv arbeite.. Nun meine Frage - und bitte nur die jenigen antworten, die mir auch tatsächlich weiterhelfen können, und nicht auf Vermutungen argumentieren: Hatte schonmal jemand solch einen Fall? Kann ich den Firmenwagen wieder für mich beanspruchen? Sollte der Arbeitnehmere die Fahrtkosten übernehmen? Weil ich meinem Arbeitsvertrag ist ausdrücklich angegeben, dass ich für meine Arbeit ein Firmenfahrzeug benötige...

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Karpaltunnelsyndrom nach Kündigung! Hilfe!

Hallo ihr Lieben :) Ich hoffe heute kann mir einer helfen :) Ich war jetzt beim Neurologen und es steht fest ( ich habe den Befund ), das ich das Karpaltunnelsyndrom habe beidseitig. :( Rechts so schlimm das es nur noch durch Operation behebt werden kann. Links versuche ich es jetzt mit Schiene. Dass so etwas innerhalb von 6 Wochen kommt und so schlimm wird hätte ich selber nicht vermutet :( Naja ich hatte schon einmal eine Frage dazu gestellt. Ich habe vor dem Schei* meine Arbeit gekündigt weil ich nach Berlin ziehe. Dadurch das ich selbst gekündigt habe steht mir natürlich kein ALG zu. Aber wie schaut es jetzt aus ? Ich muss das so schnell wie möglich operieren lassen bzw. möchte ich das auch. Und da ich in der Gastro arbeite/arbeiten will, schätze ich mindestens vier Wochen Arbeitsausfall. Wo kann ich mich mit meinem Problem hinwenden? Die Krankheit ist unverschuldet. Im Gegenteil ich habe mich mit den blöden Lieferungen für meinen jetzigen Arbeitgeber anscheinend so abgerackert, und hab jetzt mit 20 Jahren dieses blöde Syndrom was extrem selten in dem Alter auftritt :( Mein Freund sagt auch immer ich arbeite zu viel, zu hart und zu gewissenhaft. Aber so bin ich nunmal und das habe ich jetz davon :( Ich bin wirklich sauer und verzweifelt :(

Ich hoffe wirklich sehr mir kann jemand sagen wo ich mich in diesem Fall hinwenden kann um vllt doch etwas Geld zu bekommen. Vielleicht muss ich dazu sagen das ich bis 31.12 bei der AOK versichert bin und ab 1.1 wieder bei meinen Eltern familenversichert.

Danke im Vorraus :)

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War ich als Arbeitslose gesetzlich nachversichert oder habe ich nun eine Versicherungslücke?

Nach meinem Referendariat hatte ich zunächst für ein paar Monate eine Stelle als angellte Lehrerin. Ich wechselte von der PKV Debeka in eine gesetzliche Krankenversicherung. Von meinem Berater von der PKV Debeka wurde mir empfohlen mich über die BKK Debeka zu versichern: So sei ein fließender Übergang von gesetzlicher in die Privatversicherung zurück leicht möglich. Meinen Status bei der Privaten ließ ich "einfrieren".

Über die Sommerferien war ich - wie so viele Lehrer - arbeitslos. Da während des Referendariats nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, musste ich für den Juli Harz 4 beantragen. Für den Monat August erhielt ich keine Leistung, da ich einen Vorschuss auf den September ausgezahlt bekam und die ARGE durch das Zuflussprinzip nicht das tatsächliche Gehalt berücksichtigt, sondern auf das Konto eingehende Zahlungen. Um die Krankenversicherung brauche ich mir keine Sorgen zu machen, durch die Nachversicherungspflicht sei ich automatisch weiter versichert, so hieß es von Seiten der ARGE.

Ich hatte die BKK mittlerweile gekündigt um wieder über die PKV Debeka versichert zu sein. Zunächst auch kein Problem, nur eine "kleine Formalie", so der Bearbeiter. Als ich im September immer noch keine Kündigungsbestätigung und auch keine Versicherungsbestätigung der PKV erhielt, rief ich im Servicebüro an und erfuhr, dass ich ruhig zum Arzt gehen könne, ich sei bereits privat versichert, es dauere nur ein wenig mit dem Schriftlichen.

Nun erhielt ich gestern (17.10) einen Anruf mit der Mitteilung, es gäbe Probleme. Durch die nicht versicherten Wochen im August sei eine Versicherungslücke entstanden. Die Aussage der ARGE von der Nachversicherungspflicht sei so nicht richtig. Ich müsse mich nun rückwirkend privatversichern (ca. 500 Euro). Oder aber über die BKK rückwirkend versichern, aber dann hätte ich wieder Kündigungszeiten zu beachten und käme erst nach zwei Monaten in die Privatversicherung. Hierbei wären die Kosten für mich außerdem höher als 500 Euro.

Ärgerlich ist auch, dass ich so spät benachrichtigt wurde, denn für den September hätte ich Anspruch auf Harz 4 gehabt, weil ich in diesem Monat de facto wenig Geld ausgezahlt bekommen habe. Auch hätte ich dann bereits vorher die gesetzliche Versicherung kündigen können. Der zuständige Sachbearbeiter hätte wohl Urlaub gehabt.

Was mich vor allem ärgert ist, dass ich ja gerade deshalb in die BKK Debeka gewechselt bin, weil da so ein Übergang angeblich so leicht ermöglicht würde. Der Sachbearbeiter der BKK Debeka meinte dazu nur, da sei ich wohl falsch beraten worden, die BKK und die PKV Debeka hätten nichts miteinander zu tun, außer dass sie im selben Hause seien. Auch wäre es ihm nicht möglich, bezüglich der Kündigungszeit kulant zu sein, denn dann würde er gegen das Gesetz verstoßen.

Wer hat denn nun wirklich Recht? Und muss ich mich über die Privatkasse rückwirkend versichern oder war ich über meine Arbeitslosigkeit gesetzlich nachversichert und es gibt keine Versicherungslücke?

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