Außerordentliche Kündigung durch Bank rechtens?

Der Fall:

Es bestand auf dem Konto ein Dispo von 12.000€.

Trotz gleichbleibender Eingänge wurde das Limit ohne Vorankündigung auf unter 10.000€ reduziert, wodurch ab 20.03. eine Überziehung entstand.

Davor war das Konto die letzten 12 Monate stets im Limit, das sich mehrfach verändert hat, mal 20k, mal 15k, immer ziemlich willkürlich, ging mal rauf und mal runter.

Am 21.03 wurde die EC-Karte gesperrt.

Einige Tage später kam eine Kontomitteilung mit der Bitte das Konto ins Limit zurückzuführen.

Am 08.04 kam eine zweite Kontomitteilung (oberer Teil des Bildes), wo um zeitnahe Rückführung ins Limit gebeten wurde.

Am selben Tag wurde ein Betrag angewiesen in gutem Glauben damit wäre Ruhe.

Einen Tag nach der Kontomitteilung kam ein Schreiben, das Limit wurde bereits am 08.04. komplett gestrichen und mit einer außerordentliche Kündigung gedroht. Es wurde nun der komplette Saldoausgleich binnen 14 Tagen gefordert.

Bereits am 09.04. ging der angewiesene Betrag ein, der Kontostand war nun weit unter dem Limit von 9.900.-- aber noch im Minus.

Da die Bank aber das Limit bereits am 08.04. komplett rausgenommen hat, ist es zu Rücklastschriften gekommen.

Ganz einfache Frage: Darf die Bank so vorgehen? Also einfach die Kontomitteilung zum EDV-Fehler (das wird automatisch erstellt und bedeutet nichts, nur das Schreiben der Bank ist maßgeblich) und somit als nichtig erklären.

Ich bin am Überlegen gegen die Bank vorzugehen.

vielleicht ist ja der ein oder andere Tipp dabei.

Vielen Dank schonmal

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Bank, Recht, Dispokredit, Girokonto, außerordentliche kündigung

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