Zurückbehaltungsrecht bei eingestellten Pferden?

in eine Reitanlage wurden 2 Zuchtstuten und 2 Fohlen eingestellt. In den Einstellverträgen wurde vereinbart, daß Preiserhöhungen der Schriftform bedürfen. Dies wurde vom Stall nicht eingehalten, mehrfach wurden die Preise stillschweigend erhöht und nun im August 2019 habe ich eine satte "Kostenaufstellung" erhalten, jedoch immer noch keine Rechnung.

Der Verkauf der 2 Fohlen wird vom Stall aktiv verhindert, z.B. wurde dem Stall der Besuch eines Kaufinteressenten angekündigt, der Stall setzte das Fohlen am Abend vor dem Termin von der Mutter ab; Ergebnis: Das Pferd liess sich nicht anfassen, der Kaufinteressent sagte ab, da das Pferd "Nicht sozialisiert" sei.

Nun Gut, Abrechnung angefordert, die Beträge so weit durchgeprüft, stimmt hinten und vorne nicht aber egal, mit dem Stallbesitzer Kontakt aufgenommen und Ihm zugesichert, den Betrag bis spätestens 31.10. komplett zurückzuführen. Zusätzlich zu den lfd. Einstellkosten wurden bereits 2.000€ an den Stall bezahlt um die Summe zu reduzieren.

Der Stallbesitzer willigte telefonisch ein, daß 2 der 4 Pferde heute anderweitig verbracht werden und die beiden anderen eben bei ihm verbleiben, bis die Forderung ausgeglichen ist. Er bat um eine schriftliche Erklärung der Anerkenntnis der Forderung und die Zusicherung der Rückzahlungsvereinbarung.

Klasse, Überführung organisiert, Transport, Hotel, anderer Stall, kurz mal 2.000€ ausgegeben und dann kommt der schöne Teil:

Nach Versand der Email kam anliegender "Bedingungskatalog" zurück. Ich würde mich dagegen jetzt gerne zur Wehr setzen, denn vor allem ein kompletter Haftungsausschluß für die beiden noch eingestellten Jungpferde ist aus meiner Sicht ein schlechter Witz.

Weiterhin liegen die Eigentumsurkunden beim Verband zur Eintragung und können binnen 1 Tages überhaupt nicht beigebracht werden. Es werden hier unerfüllbare/rechtswidrige Bedingungen gefordert. Ich kann jetzt den ganzen Beteiligten wegen des Transports wieder absagen und bleibe erneut auf den Kosten sitzen, was mich nicht wirklich erfreut. Hat da vielleicht jemand eine Idee wie man sich verhalten könnte. Der Stall soll ja für seine Leistung das entsprechende Entgelt erhalten, aber die Art und Weise wie das in diesem Fall praktiziert wird, kann ich schwer akzeptieren.

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Pferd, Recht, Stallwechsel
Außerordentliche Kündigung durch Bank rechtens?

Der Fall:

Es bestand auf dem Konto ein Dispo von 12.000€.

Trotz gleichbleibender Eingänge wurde das Limit ohne Vorankündigung auf unter 10.000€ reduziert, wodurch ab 20.03. eine Überziehung entstand.

Davor war das Konto die letzten 12 Monate stets im Limit, das sich mehrfach verändert hat, mal 20k, mal 15k, immer ziemlich willkürlich, ging mal rauf und mal runter.

Am 21.03 wurde die EC-Karte gesperrt.

Einige Tage später kam eine Kontomitteilung mit der Bitte das Konto ins Limit zurückzuführen.

Am 08.04 kam eine zweite Kontomitteilung (oberer Teil des Bildes), wo um zeitnahe Rückführung ins Limit gebeten wurde.

Am selben Tag wurde ein Betrag angewiesen in gutem Glauben damit wäre Ruhe.

Einen Tag nach der Kontomitteilung kam ein Schreiben, das Limit wurde bereits am 08.04. komplett gestrichen und mit einer außerordentliche Kündigung gedroht. Es wurde nun der komplette Saldoausgleich binnen 14 Tagen gefordert.

Bereits am 09.04. ging der angewiesene Betrag ein, der Kontostand war nun weit unter dem Limit von 9.900.-- aber noch im Minus.

Da die Bank aber das Limit bereits am 08.04. komplett rausgenommen hat, ist es zu Rücklastschriften gekommen.

Ganz einfache Frage: Darf die Bank so vorgehen? Also einfach die Kontomitteilung zum EDV-Fehler (das wird automatisch erstellt und bedeutet nichts, nur das Schreiben der Bank ist maßgeblich) und somit als nichtig erklären.

Ich bin am Überlegen gegen die Bank vorzugehen.

vielleicht ist ja der ein oder andere Tipp dabei.

Vielen Dank schonmal

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Bank, Recht, Dispokredit, Girokonto, außerordentliche kündigung
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