Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Klein Gewerbe?

Hallo,

ich fülle gerade den Fragebogen für Finanzamt aus. Gewerbe wurde im April angemeldet. Tätigkeit im Bereich T-Shirt Business und ect. Und ich bin nicht sicher mit folgenden Punkten: 3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen -im Jahr der Betriebseröffnung und Gewerbebetrieb : Habe ich (-1000,00) angegeben, weil ich noch ein Laptop schaffen möchte. Ob ich noch Gewinn mache, schwierig zu sagen. Anfänger...und im Folgejahr (100,00) angegeben, weil es nicht weiß, ob es wird laufen. Ist es so in Ordnung, das ich so ausfülle? Zum Punkt: 7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer: im Jahr der Betriebseröffnung habe ich 0,00, weil ich im P.3 (-1000,00) angegeben. im Folgejahr (19,00) ( weil von 100,00 19% ist 19,00) angegeben, weil ich vermute, dass ich ungefähr 100,00 Euro verdiene. Vielleicht auch nicht. Hier ist die Frage: Ist diese Berechnung Richtig? Oder, wenn der Umsatz weniger 17500 Euro ist, muss mann keine Umsatzsteuer bezahlen? Und im Folgejahr (0,00) auch angeben. Oder verstehe ich alles falsch?? Punkt 7.5 Steuerbefreiung. In meinem Fall "Nein" ? 7.6 Steuersatz "Nein", weil ich Klein Gewerbe bin? Punkt 7.7 Durchschnittssatzbesteuerung: Hier "Nein"? Punkt 7.8 Soll-/Istversteuerung der Entgelte Ich berechne die Umsatzsteuer nach "X" vereinnahmten Entgelten. Ich beantrage hiermit die Istversteuerung, weil "X" der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz für das Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 500.000 (!!) EUR betragen wird.. Ist mit Ankreuzung so richtig? Punkt 7.9 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer " X "Ich benötige für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr eine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer ??? Ich habe Keine. Benötige dann? Punkt 7.11 Besonderes Besteuerungsverfahren „Mini-one-stop-shop“ In meinem Fall "T-Shirt Design" soll ich nur "X" Die entsprechenden Umsätze werde ich im Inland versteuern ankreuzen? Oder lehr lassen? Punkt 7.12 Umsätze im Bereich des Handels mit Waren über das Internet. Einfach die Zeile 179 ankreuzen? Und die Liste als Anhang bei dem FA abgeben? Wenn man viele elektronischen Marktplätze hat?

Ich weiß nicht wer den Roman lesen wird :-) Wenn jemand so in der Frage vorgeschritten ist ... Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand sich meldet.

MfG

G

Gewerbe, Wirtschaft und Finanzen
Wie kann ich Tippgeberprovision als Minijobber richitg versteuern?

Hallo zusammen,

ich habe einen Minijob bei einer kleinen Immobilienfirma meiner "Schwiegermutter" und konnte als angestellter eine Tippgeberprovsion von 20% erhalten, was 8000€ entspricht. Ich hatte da mega Glück, da ich wusste, dass mein Vermieter zurzeit eines seiner Mehrfamilienhäuser verkauft.

Nun ist die Frage, wie man das ganze steuerrechtlich korrekt regelt. Den Tipp hatte ich gegeben, bevor ich als angestellter bei der Firma tätig wurde. Jetzt ist der Verkauf erst vor ein paar Tagen über die Bühne und würde man mir das jetzt einfach so auszahlen, würde das doch als mein Gehalt in der Firma angerechnet werden, oder? In dem Fall würde ich aber auch mehr als in einem normalen Minijob verdienen und in eine höhere Steuerpflicht eingestuft. Außerdem würde meine Chefin im selben Fall auch ihre (Umsatzsteuer von 45%) von den 8000€ abziehen.

Kann jemand diese Situation vielleicht besser deuten als ich? Habe ich da andere Möglichkeiten bzw. Einschränkungen übersehen? Ich kann mir schwer vorstellen, dass man als angehender Student, solche Hürden gestellt bekommt, in denen man ohne besonders viel Einkommen zu haben plötzlich über 45% Steuern zahlen muss

Mein bisheriger Ansatz wäre, ein Gewerbe anzumelden, in dem ich durch marketing an solche Kunden rankäme, die manchmal halt auch Immobilien verkaufen und der Chefin meine Vermittlung dann in Rechnung zu stellen (wie ist das da mit der mwSt geregelt?). Ich arbeite zurzeit wirklich an einem derartigen Gewerbe und würde es daher nicht als "Scheinselbsständiger mit nur einem Kunden" anmelden. In meinem Gewerbe werde ich Firmen dabei helfen durch online Vermarktung mehrere Kunden zu generieren.

Ich wollte es sowieso in den nächsten Wochen anmelden, da ich langsam alles notwendige dafür vorbereitet habe, voraussichtlich aber nicht über 17000€ (inklusive meiner Provision) in diesem Jahr einnehmen und damit innerhalb meines Freibetrages mit einer Neben(klein)gewerblichen Tätigkeit sein. Demnach dürfte ich keine Umsatzsteuer zahlen müssen.

Wobei ich hier auch sagen muss, dass ich jetzt kein Tippgeber auf auf beruflicher Basis werde, sondern einfach nur mega viel Glück mit diesem Zufall hatte. (Zählt das als einmaliges Ereignis nicht sogar zu sonstigen Einkünften?)

Dennoch berichten manche Foren, mein erzielter Gewinn würde wohl als versteuerbares Einkommen geregelt und in dieses würden auch Minijob einnahmen berücksichtigt, was mich zu folgenden Fragen führt.

habe ich das alles soweit korrekt erfasst?

Wie kann ich Tippprovisionen als Arbeitnehmer in der selben Firma zum größten Teil behalten?

Macht meine Überlegung mit (klein)Gewerbe Sinn? Was muss ich bei der mwSt beachten, wenn ich die Rechnung Stelle?

Inwieweit hängen, Minijob Einnahmen und die 8000€ miteinander zusammen?

Antworten können gerne auch vereinzelnd erfolgen.

Ich bedanke mich schonmal im Voraus für gute Hilfen und Bemühungen!

Steuern, Recht, Minijob, Einkommensteuer, Gewerbe, Provision, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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