Hallo,

ich fülle gerade den Fragebogen für Finanzamt aus. Gewerbe wurde im April angemeldet. Tätigkeit im Bereich T-Shirt Business und ect. Und ich bin nicht sicher mit folgenden Punkten: 3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen -im Jahr der Betriebseröffnung und Gewerbebetrieb : Habe ich (-1000,00) angegeben, weil ich noch ein Laptop schaffen möchte. Ob ich noch Gewinn mache, schwierig zu sagen. Anfänger...und im Folgejahr (100,00) angegeben, weil es nicht weiß, ob es wird laufen. Ist es so in Ordnung, das ich so ausfülle? Zum Punkt: 7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer: im Jahr der Betriebseröffnung habe ich 0,00, weil ich im P.3 (-1000,00) angegeben. im Folgejahr (19,00) ( weil von 100,00 19% ist 19,00) angegeben, weil ich vermute, dass ich ungefähr 100,00 Euro verdiene. Vielleicht auch nicht. Hier ist die Frage: Ist diese Berechnung Richtig? Oder, wenn der Umsatz weniger 17500 Euro ist, muss mann keine Umsatzsteuer bezahlen? Und im Folgejahr (0,00) auch angeben. Oder verstehe ich alles falsch?? Punkt 7.5 Steuerbefreiung. In meinem Fall "Nein" ? 7.6 Steuersatz "Nein", weil ich Klein Gewerbe bin? Punkt 7.7 Durchschnittssatzbesteuerung: Hier "Nein"? Punkt 7.8 Soll-/Istversteuerung der Entgelte Ich berechne die Umsatzsteuer nach "X" vereinnahmten Entgelten. Ich beantrage hiermit die Istversteuerung, weil "X" der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz für das Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 500.000 (!!) EUR betragen wird.. Ist mit Ankreuzung so richtig? Punkt 7.9 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer " X "Ich benötige für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr eine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer ??? Ich habe Keine. Benötige dann? Punkt 7.11 Besonderes Besteuerungsverfahren „Mini-one-stop-shop“ In meinem Fall "T-Shirt Design" soll ich nur "X" Die entsprechenden Umsätze werde ich im Inland versteuern ankreuzen? Oder lehr lassen? Punkt 7.12 Umsätze im Bereich des Handels mit Waren über das Internet. Einfach die Zeile 179 ankreuzen? Und die Liste als Anhang bei dem FA abgeben? Wenn man viele elektronischen Marktplätze hat?

Ich weiß nicht wer den Roman lesen wird :-) Wenn jemand so in der Frage vorgeschritten ist ... Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand sich meldet.

MfG

G