Muss man als Produkttester eine Gewerbe anmelden?
Wenn ich als Produktester Geld verdienen will, muss ich etwa eine Gewerbe dafür anmelden? Ich glaube nicht, denn ich erledige Aufgaben, die mir die eine oder andere Firma aufgibt und erledige diese nach deren Bestimmungen bzw. Wünschen. Oder verstehe ich da etwas falsch? Ich verstehe unter einer Selbständigkeit - Dienstleistungen die ich anbiete um durch meine Kenntnisse diese durchzuführen und um anschließend einen Umsatz zumachen. Hier ist das aber nicht der Fall, denn in diesem Fall sehe ich mich als einen Arbeitsnehmer. Doch ich muss gestehen, dass ich selber durch vieler Gedanken und Meinungen durcheinander gekommen bin.
3 Antworten
Als Arbeitnehmer wärst du sozialversichert und hättest Gehalt oder Stundenlohn und feste Arbeitszeiten. Und du wärst weisungsgebunden.
Als Produkttester bist du selbstständig, kannst dir die Aufträge aussuchen und bist dann nur an die Vorgaben des jeweiligen Auftrags gebunden. Ebenso kannst du dein Honorar aushandeln, wenn du willst, für jeden Job neu.
Du mußt dich selber versichern, soweit du nicht bereits über einen Job, oder sonstwie krankenversichert bist und du mußt dem Finanzamt Rechenschaft über dein Einkommen ablegen. D.h. mindestens eine Einkommensteuer Erklärung abgeben, und ggf. auch eine Umsatzsteuererklärung. Du kannst beim Finanzamt aber die Kleinunternehmerregelung anmelden, das ist an die Umsatzgröße, die du erwartest gebunden.
Arbeitnehmer bist du damit defintiv nicht.
Wenn du damit Geld verdienen willst, selbstverständlich. Du willst das ja sicher nicht als Hobby machen, und musst den Auftraggebern eine Rechnung stellen.
Auch "Sachzuwendungen" und selbstverständlich auch Gutscheine, zählen als Einkommen.
Du hast die Sache mit Selbstständigkeit und Angestelltenverhältnis scheinbar nicht verstanden.
Wenn Du eine Dienstleistung anbietest, dann musst Du ein Gewerbe anmelden.
Das läuft zwar meist per Gutschrift, die ist aber gleichwertig mit einer Rechnung.