Wann Gewerbe anmelden?
Hey,
Ich will mit resin bzw epoxidharz schmuck anfangen und es erstmal nur ausprobieren, ob es mir Spaß macht und ich das kann.
Wenn es mir Spaß machen und liegt würde ich gerne für Freunde und Familie auch sowas wie Schmuck, Anhänger oder Untersetzer herstellen.
Ich überlege überschüssige Dinge dann zu verkaufen und vielleicht auch irgendwann einen Shop aufzu machen.
Ja klar, ich hab noch nicht mal angefangen es auszuprobieren und denke schon über einen Shop und Gewerbe nach, aber ich denke lieber zu früh informieren und überdenken, als einfach drauf los zu gehen und am Ende was falsch zu machen.
Jedenfalls, wann sollte ich dann Gewerbe anmelden?
Wenn ich das an Freunde und Familie verkaufe/verschenke?
Oder erst, wenn ich einen Shop aufmache?
Und wie ist das, wenn ich mich einfach ausprobiere mit verschiedenen Motiven und Farben usw und dann sozusagen in "vorproduktion" gehe, ohne zu wissen, ob ich die Sachen dann tatsächlich verkaufe oder nicht.
Und wie ist das, wenn Ich vorproduziere mit dem Ziel die Sachen zu verkaufen. Muss ich dann schon bei der Produktion Gewerbe anmelden oder erst, wenn ich wirklich das erste Teil verkaufen möchte und ins Internet stelle?
Vielen Dank schon mal.
4 Antworten
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald du mit Gewinnabsichten etwas verkaufst. Wenn du es verschenkst, dann brauchst du keins, wenn du es verkaufst, dann schon.
Das Gewerbe ist anzuzeigen, sobald du deine Waren zum Kauf anbietest.
Solange du nichts verkaufst ist es ein Hobby...erst wenn du den Schmuck mit einem Gewinn zum kauf anbietest musst du ein Gewerbe haben...
Es sei denn, du kannst es als Kunst verkaufen, dann benötigst du kein Gewerbe...
Sobald du den ersten Cent gewinn machst, musst du ein Gewerbe anmelden. Solange du unter 17500€ Umsatz im Jahr machst, ist das alles auch Steuerfrei
Da bist du wohl falsch informiert. Der Freibetrag für die Einkommensteuer liegt bei 9.744 €.
Früher konnte man sich über die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) davon befreien lassen, von den eigenen Kunden MwSt zu erheben und ans FA abzuführen, wenn der eigene Jahresumsatz 17.500 € nicht übersteigt. Inzwischen liegt diese Grenze bei 22.000 €. Das hat aber nichts mit der Einkommensteuer zu tun.
Das heißt ich könnte vorproduzieren und wenn mir die Ergebnisse gefallen und ich sie dann zum Verkauf anbieten möchte muss ich erst ein Gewerbe anmelden?