Wer muss in einer gemieteten Wohnung den Strom bezahlen, wenn der Stromzähler nicht auf den Mieter angemeldet ist?

Mieter ist in Wohnung eingezogen. Hat bei Einzug sofort einen Stromlieferungsvertrag unterschrieben und danach nie wieder etwas davon gehört.

Ein Anruf beim Netzbetreiber hat ergeben, dass der Stromzähler nicht auf den Mieter angemeldet ist und auch nicht angemeldet werden kann, solange jemand anderes nicht abgemeldet ist.

Der Vormieter ist nicht auf den Stromzähler angemeldet. Die Hausverwaltung ist angemeldet.

Hausverwaltung sagt aber auf Nachfrage: "Wir haben mit Strom nichts zu tun."

Wenn nun doch irgendwann mal die Erleuchtung kommt bei der Hausverwaltung und der Stromzähler dann endlich mal abgemeldet wird, sodass sich der Mieter auch anmelden kann, um überhaupt die Möglichkeit zu bekommen Strom bezahlen zu können.... Wer bezahlt dann den Strom für den Zeitraum bis dahin?

Der Mieter wohnt seit November in der Wohnung.

Scheinbar bezahlt niemand den Strom.

Mieter hat alles getan, kann mehr nicht tun.

Ich frage mich seit der Auskunft der Hausverwaltung wie das sein kann.. Ob die keine Rechnungen bekommen von e.on... Oder ob die das einfach ignorieren... Landen die Briefe vielleicht ungeöffnet im Müll?

Ich kann das einfach nicht begreifen.

Wäre ich Mieter ich würde den Strom nicht bezahlen, weil ich ja zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner war.

Den Stromlieferungsvertrag (ob Grundversorgung oder nicht) hatte der Stromlieferant ja mit der Hausverwaltung - auch wenn die Hausverwaltung das laut eigener Auskunft anders darstellt.

Wohnung, Miete, Strom, Recht, Mietrecht, Gesetz

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