Wenn im Strafantrag ein Formfehler drin ist kann man den wegen fehlender Anhörung zurückweisen?

Ich bin zwar angehört werden am 14.8.19 aber die Uhrzeit stimmt nicht.

Im Strafantrag steht 11:55Uhr und in der Anhörung 11:49Uhr.

Das ist nämlich wichtig weil wegen Beleidigung am Telefon angezeigt wird. D.h. es wurde zuerst was gesprochen ganz normal und dann später steht im text Beleidigung aufgrund von irgend etwas.

Das stimmt so nicht weil ich mich verabschiedet habe und dann mein Handy weglegte und dann habe ich laut vor mich hingesprochen und dachte dass ich das Handy abgelegt habe und dann sehe ich dass der Monitor noch an ist und habe schnell aufgelegt. Klar, die andere Seite hat das gehört.

Ich habe nur laut gedacht, bzw. führe immer Selbstgespräche und wollte fragen ob das dann auch Beleidigung ist.

Ich habe nämlich soeben die Polizei angerufen und die meint, wenn man nur ein Selbstgespräch geführt hat, dass es dann keine Beleidigung sein könnte.

Mir gehts jetzt aber darum, ob es fehlende Anhörung sein könnte. Wenn ich nämlich jetzt Stellung nehme auf das Ganze und bemängle, dass ich nicht angehört wurde, dann wird der Staatsanwalt sagen, dass das geheilt ist, weil ich das ja erkannt habe.

Deshalb könnte es besser sein, wenn ich den Strafbefehl wegen fehlender Anhörung zurückweise. Außerdem steht im Strafbefehl nicht nur Beleidigung, sondern auch üble Nachrede.

Würde es genügen wenn ich schreibe:

Ich habe einen Strafbefehl erhalten und wurde wegen Beleidigung und übler Nachrede aufgrund eines Tatvorwurfes vom 14.08.2019 gegen 11:55 Uhr nicht ordnungsgemäß angehört.

Müsste ich noch dazu schreiben, dass ich wegen Beleidigung am 14.8.19 gegen 11:49Uhr angehört wurde oder soll ich das weglassen?

Vielleicht gibt es hier ein paar Jurastudenten wo mir da was sagen können. Es kann ja nicht sein, dass man den Strafbefehl plötzlich erweitert und verändert.

Polizei, Politik, Recht, Gericht, Jurist, Strafbefehl, Straftat, Jurastudent
Ich muss als Zeuge vor Gericht obwohl ich Abi mache?

Hallöchen.

Dieses Jahr im April muss ich vor Gericht um eine Zeugenaussage zu machen. Leider kann ich zu dem Vorfall nichts sagen, da dieser sich zugetragen hatte, als ich im Urlaub war. Warum ich also für meinen Arbeitgeber aussagen soll ist mir schleierhaft. Nun ist es so, dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit schriftliche Prüfungen und Konsultationen im April habe und den genauen Termin noch nicht weiß. Ich sehe nicht ein, dass ich eine Konsultation oder Prüfung sausen lasse und damit mein Abitur im schlimmsten Falle aufs Spiel setze. Kann ich Schule als Grund angeben nicht zur Verhandlung zu erscheinen oder kann ich eine schriftliche Stellungnahme einreichen?

Was passiert wenn mir meine Prüfung nicht genehmigt wird und ich aber trotzdem zur Schule gehe und nicht zum Gericht? Ich habe ja auch ein Recht auf Bildung!

Ich habe erst ab 9. Juni alles fertig in der Schule, so lange wird das Gericht wohl nicht warten oder? Das Gericht befindet sich in einer anderen Stadt 70 km von hier, was heißt ich würde nicht nur für 2-3 Stunden in der Schule fehlen, sondern den Grenzen Tag. Wüsste zudem auch nicht wie ich dahin kommen soll, ein Zug fährt von hieraus nicht und mein Vater hat tagsüber das Auto wegen seiner Arbeit. Ein Taxi für 70km hin und nochmal zurück kann ich mir als Schüler nicht leisten auch nicht mit Minijobs.

Kann mich die Polizei aus der Prüfung holen oder darf diese eine Abiprüfung nicht betreten und holt mich erst nach dieser ab? Ganz ehrlich, ich gehe lieber mehrere Tage in Ordnungshaft als eine Prüfung oder Konsultation zu versäumen.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

Recht, Anwalt, Gericht, Gerichtsverhandlung, Richter, Zeuge
Abänderung Kindesunterhalt: Schriftliches Verfahren eingeleitet. Was tun?

Hallo ihr lieben,

folgendes:
Mein Vater hat nun ein schriftliches Vorverfahren eingeleitet. Also hübsch Post vom Amtsgericht bekommen.
Bestand ist, dass die bisherigen Unterhaltsverpflichtungen dahingehend abgeändert werden, dass er in Zukunft nicht mehr zahlen muss.
Da ich in meinem Studium nicht voran komme, von einer zielstrebigen Ausführung der Ausbildung also weit entfernt bin, ist das auch alles vollkommen in Ordnung.
Meine Probleme und Gründe mal dahingestellt, er liegt bei der Sache in meinen Augen im Recht.

Einzig Verfahrenskosten würde ich mir gerne ersparen - auch wenn voraussichtlich Anrecht auf Kostenhilfe besteht.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich reagieren soll. Und bei einer Notfrist von 2 Wochen und den nun bevorstehenden Feiertagen, ist auch die Zeit recht rar gesät.
Zumal in dieser Angelegenheit Anwaltszwang herrscht.

Also:
1. Kann ich auch ohne Anwalt auf die Notfrist reagieren, damit es nicht zu einem Versäumnisurteil kommt? Den Anwalt werde ich mir natürlich dennoch nehmen. Ich habe halt nur Angst, dass das so kurz vor Weihnachten alles schwierig wird.

1a. Wenn ja, wie sieht dann so ein Schreiben aus. Denn wenn ich das richtig verstanden habe, ist das ja dann eine Verteidigungsklage. Bei meinem Willen einer Abänderung zuzustimmen, weiß ich aber nicht ob das noch als Verteidigung zählt.
Und muss ich irgendwem außer meinem Anwalt davon erzählen?

2. Ist es möglich ein Verfahren zu umgehen und sich außergerichtlich zu einigen? Oder ist mit diesem "schriftlichen Vorverfahren" dieses bereits eingeleitet?

3. Und weil ich gerade echt ein wenig - ach was - ganz schön verunsichert bin: Was muss ich jetzt eigentlich tun? Beratungshilfe beantragen, Anwalt aufsuchen und noch etwas?

3a. Und muss ich erst auf die Bestätigung der Beratungshilfe warten bis ich zum Anwalt gehen kann?
Gut, das wird sich wohl klären, wenn ich morgen da anrufe. Aber für den Augenblick zum Seele beruhigen, wäre das ganz gut.

Danke.

Schule, Recht, Anwalt, Unterhalt, Gericht, Amtsgericht, Prozesskostenhilfe, Rechtslage, Beratungshilfe, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gericht